Beschlussvorlage - BV/460/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe der öffentlichen Räumlichkeiten für die politische Arbeit der Stadtvertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Einreicher:
- AfD Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.09.2024
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Gestoppt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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Sachverhalt
Um ihren Auftrag, die Interessen der Bürger zu vertreten wahrnehmen zu können, brauchen die politischen Gruppierungen der Stadtvertretung Bad Doberan Räumlichkeiten, in denen sie interne Arbeitstreffen wie beispielsweise Fraktionssitzungen abhalten sowie mit den Bürgern im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen in Kontakt treten und in Austausch gehen können. Laut KV-MV §14 (2) haben die Bürger von Bad Doberan das Recht, die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Bad Doberan zu benutzen. Im Landkreis Rostock, sowie in den meisten Kommunen und Städten unseres Landkreises ist es eine Selbstverständlichkeit, dass alle Gemeinde- bzw. Stadtvertreter die öffentlichen Räume der Kommune oder Stadt für ihre politische Arbeit nutzen können.
Das Anliegen der politischen Neutralität der Stadt Bad Doberan kann nicht nur dadurch gewahrt werden, dass keine politische Gruppierung die öffentlichen Räume für Veranstaltungen und interne Arbeitstreffen nutzen darf. Im Gegenteil, noch besser und bürgernäher kann dieselbe Neutralität auch eingehalten werden, indem man allen in der Stadtvertretung vertretenen politischen Gruppierungen die Möglichkeit gibt, die öffentlichen Räumlichkeiten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu nutzen.
Umsetzungsvorschlag:
Für die Umsetzung des Beschlusses können für jeden zur Verfügung stehenden Raum Belegungskalender angelegt werden, sodass die politischen Gruppierungen ihre Veranstaltungen anmelden und die Verwaltung diese eintragen kann. Bei konkurrierenden Veranstaltungen zur selben Zeit im selben Raum soll die Gruppierung, welche sich zuerst angemeldet hat, den Zuschlag bekommen. Das Auf- und Zuschliessen der öffentlichen Räume könnte beispielsweise so organisiert werden, dass die jeweiligen Veranstalter den Schlüssel bei der Stadtverwaltung vorher abholen, und danach in den Briefkasten beim Rathaus einwerfen. Auf diese Weise wäre der Zusatzaufwand für die Verwaltung bei der Umsetzung des Beschlusses gering, sodass (wenn überhaupt) kaum zusätzliche Kosten entstehen.
