Beschlussvorlage - BV/462/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die erste Änderungssatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Stadt Bad Doberan vom 30.03.2017 gemäß §5 KV M-V i.V.m. §25 Abs. 3 BrSchG M-V.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) haben die Gemeinden als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen in ihrem Gebiet sicherzustellen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe unterhält die Stadt Bad Doberan eine Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung.

 

Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist in den in § 25 Abs. 1 BrSchG M-V genannten Fällen (Brände, Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen oder technische Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht wurden) für die Geschädigten unentgeltlich. Für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren ist nach § 25 Abs. 2 BrSchG M-V Kostenersatz zu leisten. Die Kostenerstattung kann auf der Grundlage örtlicher Gebührensatzungen erfolgen. In der Stadt Bad Doberan erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage der Feuerwehrgebührensatzung. Gemäß § 6 Absatz 2d Satz 2 KAG M-V soll alle 3 Jahre eine neue Gebührenkalkulation aufgestellt werden.

Die bisherige Gebührensatzung wurde im Jahr 2017 beschlossen und ist daher turnusgemäß zu überarbeiten.

 

Im Rahmen der Neukalkulation wurde KUBUS mit der Kalkulation der Gebührensätze beauftragt.

 

Die Feuerwehrgebührensatzung wurde in folgenden Punkten geändert:

 

 - §1 Abs. 4 entfällt

 - §2 Abs. 3 halbstündliche Abrechnung wird geändert in minutengenaue Abrechnung

 - Gebührensätze wurden entsprechend der neuen Kalkulation angepasst

 

Des Weiteren wurden Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Bad Doberan, die bisher noch nicht als Kostenstelle für abrechnungsfähige Einheiten aufgeführt waren, aufgenommen..

 

 

Hierzu zählen:

 

  • Mannschaftstransportwagen MTW/MZF
  • Mehrzweckboot

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

x

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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