Beschlussvorlage - BV/455/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung) mit der dazugehörigen Anlage 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis).

 

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Sachverhalt

 

Auf der Grundlage der §§ 5 und 22 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern KV M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024, letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung (GVOBl. M-V 2024 S. 351), ist die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan berechtigt, die Verwaltungsgebührensatzung vom 12.06.2008 nebst Gebührenverzeichnis in überarbeiteter Form neu zu beschließen.

 

Es ist notwendig, die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Doberan zu erweitern. Die Gebührensatzung nebst Anlagen enthält keinen Punkt für Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher bestimmt werden können, die aber mit besonderem Aufwand verbunden sind. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Entgelte an Externe weiterberechnet werden.

 

Als Grundlage für die Kalkulation der Verwaltungsgebühren nutzt die Stadt Bad

Doberan die Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für

Inneres und Europa (Kostenverordnung Innenministerium – IMKostVO M-V) vom

22. Februar 2017.

 

Insbesondere orientiert sich die Stadt Bad Doberan bei der Höhe des angesetzten

Arbeitsaufwands für Allgemeine Amtshandlungen an der Tarifstelle 1.1 der

IMKostVO M-V. Die angegebenen Durchschnittswerte können übernommen

werden, da es sich um vergleichbare Amtstätigkeiten handelt. Dabei kalkuliert

die Stadtverwaltung mit dem betragsmäßig niedrigsten Kostensatz, welcher sich

aus Sach- und Personalkosten zusammensetzt. Dadurch wird sichergestellt, dass

der berechnete Gebührensatz in keinem Bereich der Stadt Bad Doberan die

voraussichtlichen Kosten übersteigt.

 

Laut Tarifstelle 1.1 der IMKostVO M-V liegt der Kostensatz pro Stunde bei 55,50 Euro inkl. Personal- und Sachkosten.

 

Die Höhe der jeweiligen Verwaltungsgebühr wird aus dem tatsächlichen Zeitaufwand mal Kostensatz errechnet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

X

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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