Beschlussvorlage - BV/462/24
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Feuerwehrgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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05.09.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.09.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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30.09.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) haben die Gemeinden als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen in ihrem Gebiet sicherzustellen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe unterhält die Stadt Bad Doberan eine Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung.
Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist in den in § 25 Abs. 1 BrSchG M-V genannten Fällen (Brände, Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen oder technische Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht wurden) für die Geschädigten unentgeltlich. Für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren ist nach § 25 Abs. 2 BrSchG M-V Kostenersatz zu leisten. Die Kostenerstattung kann auf der Grundlage örtlicher Gebührensatzungen erfolgen. In der Stadt Bad Doberan erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage der Feuerwehrgebührensatzung. Gemäß § 6 Absatz 2d Satz 2 KAG M-V soll alle 3 Jahre eine neue Gebührenkalkulation aufgestellt werden.
Die bisherige Gebührensatzung wurde im Jahr 2017 beschlossen und ist daher turnusgemäß zu überarbeiten.
Im Rahmen der Neukalkulation wurde KUBUS mit der Kalkulation der Gebührensätze beauftragt.
Die Feuerwehrgebührensatzung wurde in folgenden Punkten geändert:
- §1 Abs. 4 entfällt
- §2 Abs. 3 halbstündliche Abrechnung wird geändert in minutengenaue Abrechnung
- Gebührensätze wurden entsprechend der neuen Kalkulation angepasst
Des Weiteren wurden Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Bad Doberan, die bisher noch nicht als Kostenstelle für abrechnungsfähige Einheiten aufgeführt waren, aufgenommen..
Hierzu zählen:
- Mannschaftstransportwagen MTW/MZF
- Mehrzweckboot
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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164,5 kB
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