Beschlussvorlage - BV/479/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, der SVV zur nächsten turnusmäßigen Sitzung Ende 2024 die angepassten Hebesätze zur Grundsteuer als BV vorzulegen.

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Sachverhalt

Die Reform der Grundsteuer soll im Endergebnis keine Mehrbelastung für die Grundstückseigentümer (egal ob Mieter oder Eigentümer) und keine Mehreinnahmen für die Kommunen generieren. Die aktuell den Grundeigentümern zugesandten Messbescheide liegen erheblich höher als die alten und somit ergibt sich eine erhebliche Mehrbelastung bei Beibehaltung der Hebesätze.  Eindeutiges Ziel der SVV und der Verwaltung waren die Umsetzung der Politischen Vorgaben, obige Hebesätze so anzupassen, dass keine Mehrbelastung sowie Mehreinnahmen generiert werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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