Beschlussvorlage - BV/488/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Doberan
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.11.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Menschen mit Behinderung
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Vorberatung
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11.11.2024
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des §2 Höhe der
Aufwandsentschädigung, der Satzung über die Gewährung von
Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad
Doberan.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
wird wie folgt beschlossen.
Gemeindewehrführer/in: 300€ 200€
Stellv. Gemeindewehrführer/in: 150€ 100€
Gew. Zugführer/in: 90€ 60€
Gew. Gruppenführer/in: 45€ 30€
Schriftwart/in: 90€ 60€
Jugendwart/in: 90€ 60€
Stellv. Jugendwart/in: 45€ 30€
Kinderwart/in: 45€ 0€
Sachverhalt
Zum 01.01.2024 wurden mit Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Aufwands-
und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätige
der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-
Vorpommern die monatlichen Höchstsätze für Tätigkeiten im Ehrenbeamtenverhältnis
in der Feuerwehr in § 2 (1) Nr. 4 FwEntschVO M-V (Gemeindewehrführer) verdoppelt
bzw. für die Jugendwarte in § 5 (2) Nr. 4 FwEntschVO M-V neu festgelegt.
Die Aufwandsentschädigung in der Stadt Bad Doberan soll um rund 50 % erhöht
werden (siehe Beschlussvorschlag), diese Haushaltsmittel stehen bereits zur
Verfügung, ohne dass eine Anpassung des Haushaltskontos erforderlich ist.
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehren, insbesondere die Funktionsträger,
leisten einen besonders wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Dem wurde mit der
Anpassung der Verordnung durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Rechnung getragen. Dieser Anpassung möchte auch die Stadt Bad Doberan durch
den vorliegenden Beschluss folgen.
Die Aufwandsentschädigung erhalten die folgenden gewählten Funktionsträger des
Vorstandes und die Ausbilder der Kinder- bzw. Jugendfeuerwehr.
1x Gemeindewehrführer/in: 300€
1x Stellv. Gemeindewehrführer/in: 150€
1x Gew. Zugführer/in: 90€
2x Gew. Gruppenführer/in: 45€
1x Schriftwart/in: 90€
1x Jugendwart/in: 90€
1x Stellv. Jugendwart/in: 45€
3x Kinderwart/in: 45€
Die Ausgaben für das Haushaltsjahr 2024 belaufen sich mit der alten
Aufwandsentschädigung auf 6840 €.
Die Ausgaben im Haushaltsjahr 2025 würden mit der neuen Aufwandsentschädigung
11880€ betragen. Dies entspricht einer Steigerung im jeweiligen Haushaltsjahr um
5040 €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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776,4 kB
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