Beschlussvorlage - BV/488/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des §2 Höhe der

Aufwandsentschädigung, der Satzung über die Gewährung von

Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad

Doberan.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr

wird wie folgt beschlossen.

Gemeindewehrführer/in: 300€ 200€

Stellv. Gemeindewehrführer/in: 150€ 100€

Gew. Zugführer/in: 90€ 60€

Gew. Gruppenführer/in: 45€ 30€

Schriftwart/in: 90€ 60€

Jugendwart/in: 90€ 60€

Stellv. Jugendwart/in: 45€ 30€

Kinderwart/in: 45€ 0€

 

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Sachverhalt

 

Zum 01.01.2024 wurden mit Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Aufwands-

und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätige

der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-

Vorpommern die monatlichen Höchstsätze für Tätigkeiten im Ehrenbeamtenverhältnis

in der Feuerwehr in § 2 (1) Nr. 4 FwEntschVO M-V (Gemeindewehrführer) verdoppelt

bzw. für die Jugendwarte in § 5 (2) Nr. 4 FwEntschVO M-V neu festgelegt.

Die Aufwandsentschädigung in der Stadt Bad Doberan soll um rund 50 % erhöht

werden (siehe Beschlussvorschlag), diese Haushaltsmittel stehen bereits zur

Verfügung, ohne dass eine Anpassung des Haushaltskontos erforderlich ist.

Die ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehren, insbesondere die Funktionsträger,

leisten einen besonders wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Dem wurde mit der

Anpassung der Verordnung durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

Rechnung getragen. Dieser Anpassung möchte auch die Stadt Bad Doberan durch

den vorliegenden Beschluss folgen.

Die Aufwandsentschädigung erhalten die folgenden gewählten Funktionsträger des

Vorstandes und die Ausbilder der Kinder- bzw. Jugendfeuerwehr.

1x Gemeindewehrführer/in: 300€

1x Stellv. Gemeindewehrführer/in: 150€

1x Gew. Zugführer/in: 90€

2x Gew. Gruppenführer/in: 45€

1x Schriftwart/in: 90€

1x Jugendwart/in: 90€

1x Stellv. Jugendwart/in: 45€

3x Kinderwart/in: 45€

Die Ausgaben für das Haushaltsjahr 2024 belaufen sich mit der alten

Aufwandsentschädigung auf 6840 €.

Die Ausgaben im Haushaltsjahr 2025 würden mit der neuen Aufwandsentschädigung

11880€ betragen. Dies entspricht einer Steigerung im jeweiligen Haushaltsjahr um

5040 €.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

12600.5019 (Brandschutz.Aufwendungen für sonstige ehrenamtliche Tätige)

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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