Beschlussvorlage - BV/496/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuregelung der Förderung der Vereinsarbeit in Bad Doberan - Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.11.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Menschen mit Behinderung
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Vorberatung
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11.11.2024
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Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung hebt den Beschluss 002/14 vom 27.01.2014 Förderrichtlinie der Stadt Bad Doberan auf.
- Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Mittel in der Vereinsförderung wird wie folgt geregelt:
Der formlose Antrag auf Vereinsförderung ist bis zum 31.12. des Vorjahres bei der Stadt Bad Doberan einzureichen (per Mail, Post). Später eingehende Anträge werden nicht mehr bearbeitet. Der Anspruch auf Vereinsförderung erlischt für das betreffende Jahr.
Im Antrag sind der Verwendungszweck sowie die Arbeit des Vereins (ggf. Mitgliederzahl, Beschreibung der Aktivitäten) kurz darzustellen.
Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Menschen mit Behinderung unterbreitet der Stadtvertretung einen Vorschlag zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse durch die Stadt Bad Doberan.
Sachverhalt
Die aktuelle Vereinsförderrichtlinie stammt vom 27.01.2014 und ist mittlerweile 10 Jahre alt. Eine Überarbeitung bzw. Neuausrichtung der Vereinsförderung in der Stadt Bad Doberan wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode thematisiert. Der Kulturausschuss hat diese Überarbeitung angeregt.
In dieser Angelegenheit wurde Rücksprache mit dem Städte- und Gemeindetag M-V gehalten. Es wurde mitgeteilt, dass von einer Satzung/Richtlinie abgeraten wird, da lediglich die Selbstbindung der Stadtverwaltung/Stadtvertretung gewährleistet wird.
Aus Sicht des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern ist es sinnvoller, einen Grundsatzbeschluss über die Förderkriterien zu fassen, da die bürokratischen Hürden (Antragsformulare, Fristen, Genehmigungen, Nachweise) sowohl für die Verwaltung als auch für die Antragsteller verschlankt werden sollten. Die Stadt Bad Doberan möchte hier einfachere Strukturen schaffen.
Das Verfahren zur Vereinsförderung der Stadt Bad Doberan wird auf der Homepage der Stadt Bad Doberan veröffentlicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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415,2 kB
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