Beschlussvorlage - BV/500/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt, nicht am Normenkontrollverfahren gegen die Haushaltssatzung des Landkreises Rostock für die Jahre 2023 und 2024 teilzunehmen und den Widerspruch vom 05.11.2024 gegen die Festsetzung der Kreisumlage 2024 zurück zu nehmen.

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Sachverhalt

 

Die Stadtverwaltung Bad Doberan hat gegen den Bescheid über die Festsetzung der Kreisumlage vom 14.10.2024 beim Landkreis Rostock Widerspruch eingelegt.

Der Widerspruch wurde fristwahrend ohne Begründung eingelegt.

Das Normenkontrollverfahren richtet sich nicht gegen die Höhe der Kreisumlage, sondern gegen die Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung des Landkreises Rostock.

Das Innenministerium hat das Zustandekommen des Haushaltes überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Haushaltssatzung des Landkreises Rostock für die Jahre 2023/2024 rechtmäßig ist. Der Städte- und Gemeindetag sieht Ansätze, die das rechtmäßige Zustandekommen des Haushaltes möglicherweise in Frage stellen würden. Sollte das Normenkontrollverfahren gegen den Landkreis Rostock tatsächlich gewonnen werden, würden aber keine Einnahmen generiert werden, da der Landkreis umlagefinanziert ist.

Das was an die Kommunen möglicherweise ausgezahlt werden würde, wird dann über die Umlage an den Landkreis gezahlt. Das bestätigte auch der Städte- und Gemeindetag.

Für ein Verfahren vor den Verwaltungsgerichten werden Kosten anfallen.

Diese werden geschätzt auf:

Gerichtskosten:   1.500,00 € -   5.500,00 €

Anwaltskosten:  10.000,00 € - 12.000,00 €

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

Deckungskreis I Teilhaushalt Bürgermeister

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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