Beschlussvorlage - BV/482/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister zu veranlassen, dass die

derzeit gültigen Gesellschaftsverträge der Ostsee-Wohnpark

Beteiligungsgesellschaft mbH sowie der der Gesellschaft Neue Ostsee-

Wohnpark GmbH & Co. KG an die neuen Bestimmungen des § 73 Abs. 1 Ziffer 2

der Kommunalverfassung M-V angepasst werden.

 

2.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der jeweiligen

Gesellschafterversammlung der Abänderung der Gesellschaftsverträge

zuzustimmen und dafür Sorge zu tragen, dass die Änderungen in der hierfür

vorgeschriebenen notariellen Form zur Eintragung ins Handelsregister

gelangen.

 

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Sachverhalt

 

Zur Änderung der §§ 8 Ziffer 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages der Ostsee-

Wohnpark Beteiligungsgesellschaft mbH sowie 9 Ziffer 1 und 2 des

Gesellschaftsvertrages der Neue Ostsee-Wohnpark GmbH & Co. KG.

 

lm Rahmen der jüngsten Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts sind die

für Kommunalunternehmen geltenden Vorschriften, so auch die in § 73 KV M-V,

geändert worden und mit Wirkung vom 09. Juni 2024 in Kraft getreten.

Es macht sich daher eine Anpassung der Gesellschaftsverträge der vorstehend

genannten Gesellschaften erforderlich, da die Unternehmen sonst zukünftig

verpflichtet wären, im Rahmen der europäischen Vorgaben nach der CSRD-Richtlinie

(EU 2022/2064) ihre Lageberichte um eine umfangreiche

Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erweitern.

 

lm Rahmen der Verbandsanhörung zur Neuregelung des

Kommunalverfassungsrechts konnte über den Städte- und Gemeindetag M-V e.V.

erreicht werden, dass nunmehr in die Kommunalverfassung M-V eine Regelung

aufgenommen wurde, die Kommunalunternehmen von der Abgabe einer

„Nichtfinanziellen Erklärung" im Sinne der §§ 289 ff. HGB freistellt.

Dieser Umsetzung dient die hier vorgelegte Beschlussvorlage.

 

Die Rechte des Beirates der Firma Neue Ostsee-Wohnpark GmbH & Co.KG wurden

gewahrt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x (Notarkosten werden von denUnternehmen getragen)

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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