Beschlussvorlage - BV/482/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Gesellschaftsverträge der Ostsee-Wohnpark Beteiligungsgesellschaft mbH sowie der Neue Ostsee-Wohnpark GmbH & Co. KG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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20.11.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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09.12.2024
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Beschlussvorschlag
1.
Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister zu veranlassen, dass die
derzeit gültigen Gesellschaftsverträge der Ostsee-Wohnpark
Beteiligungsgesellschaft mbH sowie der der Gesellschaft Neue Ostsee-
Wohnpark GmbH & Co. KG an die neuen Bestimmungen des § 73 Abs. 1 Ziffer 2
der Kommunalverfassung M-V angepasst werden.
2.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der jeweiligen
Gesellschafterversammlung der Abänderung der Gesellschaftsverträge
zuzustimmen und dafür Sorge zu tragen, dass die Änderungen in der hierfür
vorgeschriebenen notariellen Form zur Eintragung ins Handelsregister
gelangen.
Sachverhalt
Zur Änderung der §§ 8 Ziffer 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages der Ostsee-
Wohnpark Beteiligungsgesellschaft mbH sowie 9 Ziffer 1 und 2 des
Gesellschaftsvertrages der Neue Ostsee-Wohnpark GmbH & Co. KG.
lm Rahmen der jüngsten Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts sind die
für Kommunalunternehmen geltenden Vorschriften, so auch die in § 73 KV M-V,
geändert worden und mit Wirkung vom 09. Juni 2024 in Kraft getreten.
Es macht sich daher eine Anpassung der Gesellschaftsverträge der vorstehend
genannten Gesellschaften erforderlich, da die Unternehmen sonst zukünftig
verpflichtet wären, im Rahmen der europäischen Vorgaben nach der CSRD-Richtlinie
(EU 2022/2064) ihre Lageberichte um eine umfangreiche
Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erweitern.
lm Rahmen der Verbandsanhörung zur Neuregelung des
Kommunalverfassungsrechts konnte über den Städte- und Gemeindetag M-V e.V.
erreicht werden, dass nunmehr in die Kommunalverfassung M-V eine Regelung
aufgenommen wurde, die Kommunalunternehmen von der Abgabe einer
„Nichtfinanziellen Erklärung" im Sinne der §§ 289 ff. HGB freistellt.
Dieser Umsetzung dient die hier vorgelegte Beschlussvorlage.
Die Rechte des Beirates der Firma Neue Ostsee-Wohnpark GmbH & Co.KG wurden
gewahrt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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