Beschlussvorlage - BV/488/24-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des §2 Höhe der Aufwandsentschädigung, der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Doberan.

Die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr wird wie folgt beschlossen.

 

Gemeindewehrführer/in:  300 €

Stellv. Gemeindewehrführer/in: 150 €

Gew. Zugführer/in:     90 €

Gew. Gruppenführer/in:    45 €

Schriftwart/in:      90 €

Jugendwart/in:     90 €

Stellv. Jugendwart/in:     45 €

Kinderwart/in:      45 €

 

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Sachverhalt

 

Zum 01.01.2024 wurden mit Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern die monatlichen Höchstsätze für Tätigkeiten im Ehrenbeamtenverhältnis in der Feuerwehr in § 2 (1) Nr. 4 FwEntschVO M-V (Gemeindewehrführer) verdoppelt bzw. für die Jugendwarte in § 5 (2) Nr. 4 FwEntschVO M-V neu festgelegt.

Die monatliche Aufwandsentschädigung in der Stadt Bad Doberan soll um rund 50 % erhöht werden (siehe Beschlussvorschlag), diese Haushaltsmittel stehen bereits zur Verfügung, ohne dass eine Anpassung des Haushaltskontos erforderlich ist.

Die ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehren, insbesondere die Funktionsträger, leisten einen besonders wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Dem wurde mit der Anpassung der Verordnung durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Rechnung getragen. Dieser Anpassung möchte auch die Stadt Bad Doberan durch den vorliegenden Beschluss folgen.

 

Die monatliche Aufwandsentschädigung erhalten die folgenden gewählten Funktionsträger des Vorstandes und die Ausbilder der Kinder- bzw. Jugendfeuerwehr.

 

     Neu   Alt

1x Gemeindewehrführer/in:   300 €   200 €

1x Stellv. Gemeindewehrführer/in: 150 €   100 €

1x Gew. Zugführer/in:     90 €     60 €

2x Gew. Gruppenführer/in:    45 €     30 €

1x Schriftwart/in:     90 €     60 €

1x Jugendwart/in:     90 €     60 €

1x Stellv. Jugendwart/in:    45 €     30 €

3x Kinderwart/in:     45 €       0 €

 

Die Ausgaben für das Haushaltsjahr 2024 belaufen sich mit der alten Aufwands-entschädigung auf 6840 €.

Die Ausgaben im Haushaltsjahr 2025 würden mit der neuen Aufwandsentschädigung
11880 € betragen. Dies entspricht einer Steigerung im jeweiligen Haushaltsjahr um

5040 €.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

12600.5019 (Brandschutz.Aufwendungen für sonstige ehrenamtlich Tätige)

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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