Beschlussvorlage - BV/501/24-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die SVV beschließt, den Termin der Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters auf den 28. September 2025 festzulegen. Eine eventuelle Stichwahl findet am 12.10.2025 statt.

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Sachverhalt

Nach § 3 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V obliegt der Stadtvertretung die Festlegung des Wahltermins dieser Wahl. Die Wahl darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Ende der Wahlperiode stattfinden. Dieses Erfordernis ist erfüllt.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

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