Beschlussvorlage - BV/497/24-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die beigefügte 1. Änderung der Gebührensatzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Bad Doberan einschließlich des als Anlage 1 beigefügten Gebührenverzeichnisses als Bestandteil dieser Satzung.

 

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Sachverhalt

 

Die Gebührensatzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Bad Doberan wurde zuletzt geändert am 24.02.2011.

Ziel dieser Überarbeitung und Aktualisierung ist u.a. die bessere Verständlichkeit der Gebührensätze in der Anlage für die Antragssteller und Antragsstellerinnen.

 

Außerdem kommt es zur Anpassung der Gebührensätze, die teilweise zu Mehreinnahmen der Stadt führen werden.

 

Die Gesamterträge aus Sondernutzungen nach Anlage 1 beliefen sich im Jahr 2023 auf rund 40.000 €.

 

Nach Verabschiedung der neuen Sondernutzungssatzung incl. der Anlage 1 rechnet die Verwaltung mit Erträgen in Höhe von rund 60.000 € für das Jahr 2025.

 

Art der Sondernutzung

Ertrag 2023

voraussichtlicher Ertrag 2025

Verkaufsstände/Kioske/Infostände

7.200 €

15.600 €

Plakate

5.100 €

11.000 €

baulich feste Laternenwerbung sowie Bannerwerbung

5.650 €

7.500 €

Werbeaufsteller

2.000 €

4.000 €

Baustelleneinrichtungen, Gerüststellungen, Bauzäune, Baubuden, Arbeitswagen, Baumaschinen, Baugeräte, Lagerung von Baumaterial, Fahrzeuge u.a.

14.000 €

14.000 €

Altkleidercontainer

1.100 €

2.390 €

Terrassenbetrieb

5.100 €

5.100 €

Gesamt

40.150 €

59.590 €

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

X

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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