Beschlussvorlage - BV/512/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Änderung zur Richtlinie für

Kapitalanlagen der Stadt Bad Doberan (Anlagerichtlinie).

 

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Sachverhalt

 

Am 30.09.2024 wurde die Anlagerichtlinie durch die Stadtvertreterversammlung

beschlossen.

Diese wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock am

02.10.2024 gemäß § 56 Abs. 2 Satz 5 KV M-V angezeigt.

Mit Schreiben vom 29.11.2024 erfolgte unter der Maßgabe der nachfolgenden

Anpassungen die Genehmigung der Anlagerichtlinie durch die untere

Rechtsaufsichtsbehörde:

 

 

 

§ 10 (2) wird wie folgt geändert:

Die Unterlagen zur Dokumentation sind acht Jahre oder der Anlagelaufzeit

entsprechend aufzubewahren, sofern diese 8 Jahre überschreitet.

 

 

 

§ 11 (2) wird wie folgt geändert:

Die Übersicht ist halbjährlich jeweils zum 01.01. und 01.07. zu aktualisieren.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

Aus der Anlage von Kapitalvermögen ergeben sich in Anwendung der Richtlinie entsprechende Zinserträge mit unterschiedlich hoher Rendite.

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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