Beschlussvorlage - BV/515/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt, dem Antrag auf Befreiung von § 9 Abs. 9 der Gestaltungssatzung für den Einbau von zwei Gauben auf dem Grundstück Baumstr. 22 zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

 

Der Eigentümer des Grundstückes in der Baumstr. 22 (Gemarkung Bad Doberan, Fl. 1, Flst. 692) beantragt eine Ausnahme von § 9 Abs. 9 der Gestaltungssatzung für den Einbau von 2 Gauben. Das Bauvorhaben wurde bereits begonnen. Der Ausbau des Daches und der Einbau der Gauben dient der Schaffung von Wohnraum.

 

Gem. den Vorgaben der Gestaltungssatzung dürfen Dachaufbauten, welche von der öffentlichen Verkehrsfläche aus einsehbar sind, jeweils nur 2,50 m breit sein. Die Summe der Breite der Dachaufbauten darf insgesamt pro Dachseite maximal 40% der Trauflänge betragen. Der Abstand der Dachaufbauten zum Ortgang zudem mindestens ein Sechstel der Dachlänge betragen.

 

Im vorliegenden Fall sind die Gauben jeweils ca. 3,60 m breit und die Summe der Breite der Gauben beträgt ca. 56%. Der Abstand der Gauben zum Ortgang beträgt weniger als 1m.

 

In der näheren Umgebung ist ein Gebäude (Baumstr. 13) vorhanden, welches hinsichtlich der Gesamtlänge der Dachaufbauten im Verhältnis zur Trauflänge von der Gestaltungssatzung abweicht. Die Dachaufbauten des Gebäudes Baumstr. 13 bestanden gem. Luftbildauswertungen jedoch bereits vor Inkrafttreten der Gestaltungssatzung und sind damit bestandsgeschützt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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