Beschlussvorlage - BV/521/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt die Fortschreibung des vorgelegten Entwurfs des Lärmaktionsplanes und hier insbesondere die notwendigen lärmmindernden Maßnahmen, welche kurz-, mittel- oder langfristig umzusetzen sind.

Die in der Anlage 1 dargestellten straßenbaulichen und verkehrlichen Maßnahmen zur Lärmminderung in den Konfliktgebieten sowie die Ruhigen Bereiche nach  § 47 d Abs. 2 BImSchG werden bestätigt.

Die Schwerpunktmaßnahmen sind, soweit sie nicht mit den städtebaulichen Zielen insbesondere im Sanierungsgebiet kollidieren, schrittweise umzusetzen.

Die Maßnahmen und Handlungsfelder sowie die Ruhigen Bereiche sind in den Lärmaktionsplan zu übernehmen.

 

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Sachverhalt

 

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes und dessen Übergabe an die Landesbehörde stellt eine verbindliche Erklärung der Stadt Bad Doberan zur Umsetzung der darin genannten Maßnahmen dar. Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie – EU- ULR) und des Bundes-Immissionsschutzgesetz § 47 d ist die Stadt Bad Doberan zur Aufstellung/ Fortschreibung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.

 

Für die Erstellung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde ein Fachbüro beauftragt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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