Beschlussvorlage - BV/525/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss beschließt die Einleitung der Vergabeverfahren für die in der Aufstellung lt. Anlage 1 anstehenden Beschaffungsvorgänge entsprechend der

ausgewiesenen Reihenfolge unter Anwendung der vorgeschlagenen Vergabearten.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.11 der aktuellen Hauptsatzung entscheidet der Hauptausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, die die dort

aufgeführten Wertgrenzen überschreiten.

 

Hierfür ist zu Beginn eines Haushaltsjahres zunächst ein Grundsatzbeschluss über die Einleitung von Vergabeverfahren über Beschaffungsvorgänge, die im laufenden Haushaltsjahr durchgeführt werden sollen, zu fassen. Über die Ausgestaltung der Vergabeverfahren ist einzelfallbezogen ein gesonderter Beschluss herbeizuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

Gem. HH

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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