Beschlussvorlage - BV/518/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die SVV passt die Wertgrenzen entsprechend den vorausgegangenen Diskussionen an die alte Werte wieder an.

 

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Sachverhalt

 

Fraktionsübergreifend läuft seit August 2024 in mehreren Sitzungen eine massive Kritik an den angehobenen Wertgrenzen, welche eine Kontrolle der SVV bei Auftragsvergaben fast unmöglich machen.

 

Insbesondere wurden dieses Wertgrenzen als bis zu 8-fach höher als in der Hansestadt Rostock benannt, die ein wesentlich höheres Haushaltsvolumen hat (Protokoll FA zur BV 472/24). Die aktuell festgelegten Wertgrenzen des Bürgermeisters tragen zur Verfehlung der Aufgabenwahrnehmung der SVV nach der Kommunalverfassung § 22 Abs. 2 Satz 1 und 2 bei, nachdem alle wichtigen Angelegenheiten von wirtschaftlicher Bedeutung der SVV obliegen.

Der Bürgermeister sicherte eine mögliche Anpassung zu. Bis jetzt liegt kein solcher Antrag vor.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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