Beschlussvorlage - BV/562/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die BV 301/23-01 umzusetzen.

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Sachverhalt

 

Benannte BV ist – wie auch andere – nicht ansatzweise umgesetzt.

 

Besonders der innerstädtische Sportplatz am Busbahnhof entspricht nicht den Anforderungen des Bundesimmissionssgesetzes, des B-Plan 8 und B-Plan 23 in ihren Originalfassungen. Etliche Beschwerden der Einwohner und sukzessive Ordnungsmaßnahmen (Landkreis/Stadt) sind zwischenzeitlich erfolgt, ohne Wirkung. Die SVV wurde nicht informiert.

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald (vorher Verfahren in Schwerin am Verwaltungsgericht) gab im Februar 2023 der Normenkontrollklage gegen die Stadt den klagenden Anwohnern recht. Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet (und sie ist darüber auch umfassend informiert), haushohe Schallschutzwände oder -mauern zur umliegenden Wohnbebauung zu errichten. Trotz weiterem Wohnungsbau am Busbahnhof und Sportplatz (der keinen Bestandsschutz hat) ist das seit Jahren nicht erfolgt.

 

Desweiteren wächst die Stadt unaufhörlich weiter und kommt der obigen BV und anderen ähnlichen nicht nach.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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