Beschlussvorlage - BV/544/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stellplatzsatzung in Kraft zu setzen.

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Sachverhalt

 

2023 und 2024 wurde diese Satzung umfassend diskutiert und die Klärung weniger offener Formfragen versprochen.

In ihr wird u.a. geregelt, wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder beim Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück oder in der Nähe nachgewiesen werden müssen.

Die Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze hängt von der Nutzung des Gebäudes und von der Zahl der Nutzer ab (z. B. wird die Stellplatzzahl bei Wohngebäuden in Abhängigkeit von der Zahl der Wohneinheiten festgelegt). Sie ist notwendig, um den ruhenden Verkehr zu ordnen.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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