Beschlussvorlage - BV/545/25
Grunddaten
- Betreff:
-
30 km/h Goethestraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
- Einreicher:
- KuSS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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25.03.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Menschen mit Behinderung
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Vorberatung
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31.03.2025
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Unterbrochen
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.04.2025
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Unterbrochen
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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28.04.2025
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Sachverhalt
Seit 2013 wurden 2 diesbezügliche BVs (045/13 der FDP und 090/13 des SV Arenz) nicht umgesetzt.
In der uns seit Februar 2025 vorliegenden Fassung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (BV521/24) wird deutlich, dass neben der Rostocker und Kröpeliner Straße (beide B 105) auch die Goethestraße zu den 3 Betroffenheitsgebieten gehört (S. 30 Abb. 11 und 12), welche unbedingt beruhigt werden müssen. 1/6 der Doberaner Einwohner sind einem erhöhten Straßenverkehrs-Lärmpegel ausgesetzt (S. 28). Rostocker und Kröpeliner Straße sollen laut Fortschreibung Lärmaktionsplan auf Tempo 30 beruhigt werden, um den gesundheitsschädigenden Lärmpegel Tag und Nacht abzusenken. Die Verfasser weisen auf S. 25-26 darauf hin, dass die Goethestraße nicht mehr lärmkartiert wird. Eine Begründung fehlt. Auf S. 30 dann taucht die Goethestraße als gleichwertiger Hotspot (3 in der Stadt) im Vergleich zur B 105 auf. Damit einher gehen lt. S. 15 eine Beeinträchtigung des Lebensgefühls, Veränderung der Nutzung von Wohnräumen, Terrassen, Balkonen und Gärten, Krankheitskosten, Wertminderung der Grundstücke, usw. „Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bildet daher ein wichtiges Instrument zur Lärmminderung, insbesondere in Bereichen mit einer hohen Zahl an Betroffenen“ (S. 41). Die Goethestraße ist einer von diesen 3 Bereichen in der Stadt. Die Zahl der Betroffenen reduziert sich durch die Geschwindigkeitsbegrenzung um 72 bis 85% (S.60) deutlich.
Ebenso wird auf die Gefahr und dass „erhebliche Konfliktpotenzial“ (S. 19) der Doppelnutzung Geh- und Radwege verwiesen. Der Radweg kann bei Tempo 30 auf die Fahrbahn verlegt werden.
Die BV 045/13 vom Stadtvertreter Klink beinhaltete die Reduzierung der Geschwindigkeit der Goethestraße auf 30 Km/h, fand keine Mehrheit und wurde mit 9 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt.
Eine dann 2013 im weiteren Prozess entstandene BV 090/13 vom 31.10.2013 (mehrere Fraktionen und der Stadtvertreter Jochen Arenz) wurde mit 21 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen: Tempo 30 in der Severinstraße und Goethestraße, sowie eine Warnbake an der Molli-Haltestelle in der Goethestraße.
Nunmehr sind in der Stadt und im Umfeld weitere große Wohngebiete entstanden. Weitere kommen zu. Aktuelle Zahlen (ISEK) sagen aus, dass die Infrastruktur der Stadt an ihre Grenzen gestoßen ist. Das im Sommer 2024 vorgestellte Mobilitätskonzept war veraltet, die Zahlen falsch.
Aktuell hat die Stadt lt. ISEK täglich 3.700 Aus- und Einpendler, wobei die Auspendler stetig zunehmen. Das ISEK weist darauf hin, dass mehr Arbeitsplätze in der Stadt benötigt werden, um diesen Verkehr wieder zu minimieren.
In der Sommersaison geht an bewölkten Tagen gar nichts mehr, weil die Urlauber statt am Strand zu liegen, auf den Straßen „Urlauben“. Stau ist dann Dauerzustand. Der aktuelle Zustand lt. Verkehrszählung: 1/3 Durchgangsverkehr, 1/3 Autobahnzubringer, 1/3 Innenverkehr der Anwohner.
Die Goethestraße ist inzwischen Durchgangsstraße sowie eine Rennstrecke geworden, besonders ab 05.00 Uhr in Richtung Autobahn und B 105.
Das mit veralteten Zahlen arbeitende Mobilitätskonzept von 2023 betrachtete nicht das Konfliktpotential Fußgänger / Radfahrer in der Goethestraße (trotz mehrfacher jahrelanger Hinweise), empfiehlt aber: gemeinsame Fuß- und Radwege nur bei 3 Meter Breite. Besonders E-Bike-Radfahrer sind eine Gefahr auf dem Gehweg geworden.
Das ISEK aus 2023 weist auf das sehr einseitige Radkonzept im Mobilitätskonzeptes hin, welches andere Verkehrsträger und Fußgänger außen vorlässt. Der aktuelle Lärmaktionsplan kommt zu einer anderen Einschätzung, auch das ISEK.
