Beschlussvorlage - BV/550/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt, den aktuellen Hebesatz B von 385 % auf 220 % zu senken.

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Sachverhalt

 

Die Stadt hat 2022 den jahrelang geltenden Hebesatz B von 340 % auf 430 % erhöht und ad hoc die Einnahmen um 650.000 € von ca. bisherigen 1 Mio. € auf knapp 1,65 Mio. € erhöht.

 

In der SVV vom 09.12.2024 wurde der Hebesatz B von 430 % auf 385 % gesenkt, aber die Option einer Senkung innerhalb des 1. Halbjahr 2025 nach Eingang weiterer Daten sich offengehalten.

 

Die umliegenden Gemeinden haben den Vorgaben der Politik Folge geleistet, nach dem Urteil des BVerG zur Grundsteuer aus 2018 keine Mehreinnahmen zu generieren.

 

Gemeinde

Hebesatz B 2024

Hebesatz B 2025

Kühlungsborn

375 %

202 %

Graal-Müritz

410 %

185 %

Börgerende

325 %

189 %

Ostseebad Nienhagen

350 %

200 %

Ostseebad Rerik

350 %

222 %

Bad Doberan

430 %

385 %

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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