Beschlussvorlage - BV/549/25-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 – Teil 2 für die Pferderennbahn in Bad Doberan. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 42 – Teil 2 wird wie folgt begrenzt:

  • im Nordosten: durch die Landesstraße L12
  • im Südosten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
  • im Südwesten: in Richtung Vorder Bollhagen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
  • im Nordwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und durch Flächen des Parkplatzes (Grenze des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 42 – Teil 1)

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist als Anlage beigefügt.

 

2. Die Planungsziele bestehen im Folgenden:

  • planungsrechtliche Vorbereitung der dauerhaften Nutzung der Pferderennbahn für Einrichtungen der Infrastruktur, für touristische Einrichtungen mit zugehörigen Haupt- und Nebenanlagen,
  • Vorbereitung von Veranstaltungsflächen und zugehöriger baulicher Infrastruktur. Hierzu gehören maßgeblich Einrichtungen der Gastronomie, Spielplatzflächen, Infrastrukturgebäude und Flächen für Veranstaltungen.
  • Erhalt des Charakters der Galopprennbahn als älteste Galopprennbahn auf dem europäischen Kontinent (Festland)
  • Die Wiederherstellung der historischen Anlage zur Ermöglichung der Durchführung von Traditionsveranstaltungen.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf die Zielsetzungen anzupassen und im Parallelverfahren zu ändern.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt Bad Doberan hat die Aufstellung des Bebauungsplanes für die Pferderennbahn bereits am 24.09.2018 beschlossen. Der Geltungsbereich berücksichtigte jedoch nicht die Pferderennbahn, sondern die Zufahrtsflächen mit den Parkplätzen/Stellplätzen und die für Infrastruktureinrichtung vorgesehenen Flächen zwischen der Landesstraße L12 und der Pferderennbahn sowie nordöstlich der Pferderennbahn gelegene Freiflächen, die auch zum Betrieb und zur Bewirtschaftung der Pferderennbahn genutzt wurden.

 

Bereits im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes (5. Änderung des Flächennutzungsplanes) werden die Zielsetzungen für die Pferderennbahn (inklusive der Pferderennbahn selbst) und der Veranstaltungsfläche diskutiert. Nunmehr wird unter Berücksichtigung der heute vorliegenden Kenntnisse der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 42 – Teil 2 für die Pferderennbahn gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Bad Doberan – Teil 1 berücksichtigt den „Wohnmobilhafen bei der Pferderennbahn“. Für diesen wurde das Beteiligungsverfahren bereits durchgeführt und das Verfahren zur Vorbereitung des Wohnmobilhafens wird abgeschlossen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 42 – Teil 2 führt die bereits begonnenen Zielsetzungen fort und erweitert diese.

 

Die Stadt Bad Doberan hatte zunächst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 34 (wurde im Ergebnis des Stellungnahmeverfahrens in B-Plan Nr. 42 umbenannt) auf ihrer Sitzung am 28. Januar 2013 gefasst. Für das Plangebiet wurden die Flächen der Traditionspferderennbahn betrachtet. Mit den Planungszielen ist das Beteiligungsverfahren durchgeführt worden.

 

Mit dem Vorentwurf des Beteiligungsverfahrens ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden und TÖB und der Öffentlichkeit erfolgt.

Die Beteiligung der Behörden und TÖB ist durch das Stellungnahmeverfahren mit Abforderung der Stellungnahme am 21.10.2015 erfolgt. Die Stellungnahmen der Behörden und TÖB sind eingegangen und wurden ausgewertet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Anregungen und Stellungnahmen vorgetragen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 9. November 2015 bis 11. Dezember 2015 statt.

Die Stadt Bad Doberan hat sich mit den eingehenden Anregungen und Stellungnahmen beschäftigt und ihre Planziele präzisiert.

 

Unter Berücksichtigung der veränderten Zielsetzungen zur Errichtung des Baumwipfelpfades hatte die Stadt Bad Doberan den Aufstellungsbeschluss am 24.09.2018 (erneut) gefasst. Mittlerweile werden diese Zielsetzungen nicht weiterverfolgt.

Mit den veränderten Zielsetzungen wurde das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Mit den (erneuten) Vorentwürfen und den Darlegungen zu Zielsetzungen wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Anschreiben und Versendung von Beteiligungsunterlagen am 27.03.2020 beteiligt sowie die Öffentlichkeit am Aufstellungsverfahren durch eine Informationsveranstaltung am 10. September 2020 beteiligt. Zusätzlich war Gelegenheit, die Unterlagen auf der Internetplattform der Stadt Bad Doberan einzusehen. Die Stadt Bad Doberan hat die Auswertung der „erneuten“ frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden behandelt. Auf der Grundlage der Bewertung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen und der veränderten bzw. präzisierten Konzeptideen ist die Erarbeitung der Entwürfe erfolgt und wird das weitere Planverfahren durchgeführt. Die Grundzüge der Planungsabsicht wurden durch die Erkenntnisse aus dem Beteiligungsverfahren nicht verändert.

Im Zusammenhang mit der Bezeichnung des Bebauungsplanes hat sich die Stadt Bad

Doberan dem Wunsch des Landkreises Rostock angeschlossen. Der Landkreis Rostock, Amt für Kreisentwicklung, hatte in seiner Stellungnahme am 26.05.2020 um Änderung der Bezeichnung gebeten.

In Bezug auf die Nummerierung der Bauleitplanung hat sich die Stadt Bad Doberan der Auffassung des Landkreises Rostock angeschlossen. Das Beteiligungsverfahren wird für den B-Plan Nr. 42 fortgeführt. Der Bebauungsplan wurde als Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Bad Doberan „Pferderennbahn und Baumwipfelpfad“ (ehemals unter dem Titel Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Bad Doberan „Pferderennbahn, Baumwipfelpfad“) fortgeführt.

Mit dem Bauleitplan wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14. Januar 2021 bis 25. Februar 2021 durchgeführt. Die Behörden und TÖB wurden mit Schreiben vom 13. Januar 2021 am Aufstellungsverfahren beteiligt. Die Nachbargemeinden wurden mit gleichem Schreiben entsprechend informiert. Das Verfahren wurde nicht weiter fortgeführt. Mangels Erfordernis zur Aufstellung der Bauleitplanung für den Baumwipfelpfad ruht das Planverfahren. Im Weiteren wird lediglich der Bezug zum Bebauungsplan Nr. 42 hergestellt.

Im Weiteren wird lediglich der Bezug zum Bebauungsplan Nr. 42 hergestellt. In der Verfahrensdokumentation ist beabsichtigt, einen Verfahrensvermerk zur Umbenennung mit aufzunehmen.

 

Unter Berücksichtigung der neuen Zielsetzungen wird der Bebauungsplan Nr. 42 – Teil 1 für den Wohnmobilhafen vorgesehen. Bereits mit der Beschlussfassung über den Teil 1 wurde darauf orientiert, für den übrigen Teil den Bebauungsplan Nr. 42 – Teil 2 für die Pferderennbahn aufzustellen.

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 – Teil 2 sind maßgeblich die Regelung der Nutzung für die Betreiber der Anlass. Ein Lageplan wird der Dokumentation beigefügt, aus dem die Übersicht der einzelnen Nutzungen vorgesehen ist (Anlage 2). Die Pferderennbahn wird in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt. Zielsetzung ist es, im Innenraum der Pferderennbahn die bisher etablierte Nutzung fortzuführen. Bisherige Anträge auf Genehmigung schlugen fehl. Die Nutzung ist ohne eine Bauleitplanung für die beabsichtigte Beherbergung von Tieren, für Reitplätze, Veranstaltungsflächen nicht möglich. Ebenso ist die Herstellung der Reithalle unmittelbar an der Zufahrt und nördlich/nordöstlich der Pferderennbahn nicht möglich. Selbiges trifft für die sogenannten „Tippis“ zu.

 

In den vergangenen Jahren wurden im Bereich der Pferderennbahn erfolgreich Veranstaltungen durchgeführt. Maßgeblich ist es das Ziel der Stadt Bad Doberan, die

infrastrukturelle Ausstattung zu verbessern und Angebote für die Besucher und Gäste zu schaffen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen kommt es darauf an, dass interessante Veranstaltungen durchgeführt werden, die zur Belebung der Stadt Bad Doberan und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität beitragen. In Bezug auf die Auswirkungen von Veranstaltungen sind die Anforderungen an ausreichenden Schallschutz sicher zu stellen. Maßgebliches Beurteilungskriterium ist hier weiterhin das Gutachten, das im Oktober 2020 für die „Pferderennbahn, Baumwipfelpfad“ erstellt wurde. Unter Berücksichtigung der Vorgaben und der bebauten und entfernteren Umgebungen sind die Anforderungen an den Schallschutz zu sichern. Dies bedeutet, dass bis zu 10 seltene Ereignisse stattfinden können (Musikveranstaltungen), die jedoch die Anforderungen des Schallschutzes erfüllen. Weitere Möglichkeiten, die im Zuge des Planverfahrens zu prüfen sind, sind die Einrichtungen und Nutzungen für Gastronomie, Spielplatz, Infrastrukturgebäude (WC, Fläche für Zelte bei Musikveranstaltungen).

 

Da diese Nutzungen im Außenbereich nicht zulässig sind, ist die Aufstellung der Bauleitplanung erforderlich. Deshalb wird der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 42 – Teil 2 so gefasst, dass auch die Veranstaltungsflächen und die Rennbahn selbst geregelt werden.

 

Im Planverfahren wird unter Berücksichtigung der veränderten Zielsetzungen und der zusätzlichen Einbeziehung/vollständigen Einbeziehung der Pferderennbahn auf die Erkenntnisse aus dem Stellungnahmeverfahren früherer Planverfahren verzichtet. Es wird weder auf die Stellungnahmen zur Beteiligung mit dem Vorentwurf noch auf die Beteiligung mit dem Entwurf eingegangen. Die Erkenntnisse können berücksichtigt werden, da jedoch der Geltungsbereich wesentlich vergrößert wird, wird das Beteiligungsverfahren im zweistufigen Regelverfahren erneut aufgenommen.

 

Für die Entwicklung des Gebietes werden Flächen genutzt, die bereits derzeit Nutzungen für Veranstaltungen unterliegen bzw. unterlagen. Ebenso wird die Pferderennbahn einbezogen.

 

Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wird der Vorentwurf mit den Antragstellern und Beteiligten vorbereitet.

 

Die Stadt Bad Doberan geht davon aus, dass der Bebauungsplan Nr. 42 – Teil 2 grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann und dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung getragen werden kann; gleichwohl wird eine Anpassung der Flächen der Pferderennbahn und der Veranstaltungsflächen im Flächennutzungsplan (5. Änderung des Flächennutzungsplanes) berücksichtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

51101.5625500

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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