Beschlussvorlage - BV/575/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt die Bildung einer Tourismusregion im Verbund mit den folgenden acht Kommunen:

 

  • Stadt Ostseebad Kühlungsborn
  • Stadt Ostseebad Rerik
  • Stadt Tourismusort Kröpelin
  • Gemeinde Ostseebad Nienhagen
  • Gemeinde Ostseebad Börgerende-Rethwisch
  • Gemeinde Tourismusort Bastorf
  • Gemeinde Tourismusort Wittenbeck
  • Gemeinde Tourismusort Steffenshagen

 

Grundlage bildet der § 4a Kurortgesetz MV.

 

Ein entsprechender Antrag auf Anerkennung wird auf Grundlage der jeweiligen Beschlüsse der Stadt- und Gemeindevertretungen zeitnah beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit gestellt.

 

Die geltenden Kurabgabesatzungen der neun Kommunen sollen in der Tourismusregion weiter harmonisiert werden.

 

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Sachverhalt

 

Die oben genannten acht Gemeinden und die Stadt Bad Doberan sammelten im Rahmen des vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern geförderten Modellregionen-Prozesses in den Jahren 2020 bis 2023 umfassende und positive Erfahrungen mit der interkommunalen Zusammenarbeit und der daraus resultierenden, nachhaltigen Vernetzung.
In den Folgejahren 2024 und 2025 wurde dieser Prozess durch die beteiligten Kommunen und den VMO (Verband Mecklenburgische Ostseebäder e. V.) eigenständig fortgeführt und inhaltlich weiterentwickelt – unter anderem durch eine koordinierte Abstimmung touristischer Angebote, die Einführung gemeinsamer Gästekartenregelungen und die Erarbeitung eines regionalen Tourismuskonzeptes.

 

Im Rahmen des Modellregionsprozesses wurde u. a. die gemeinsame Gästekarte – die KÜSTEN KARTE – sowie der digitale Urlaubsbegleiter als Progressive Web App (PWA) – der KÜSTEN GUIDE – erfolgreich eingeführt, die gegenseitige Anerkennung der Kurkarten vorangetrieben, Kurabgabesatzungen verabschiedet und fünf Orte haben das Prädikat Tourismusort erhalten.

 

Ziel ist es, den ehemaligen Modellregionen-Verbund in Richtung eines einheitlichen Erhebungsgebietes weiterzuentwickeln, die Kurabgabe-Satzungen weiter zu harmonisieren und die gegenseitige Anerkennung dauerhaft zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist nach aktuellem rechtlichen Rahmen die Anerkennung als Tourismusregion.

 

Der Anlage entnehmen Sie bitte eine Reihe weiterführender Fragen und Antworten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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