Beschlussvorlage - BV/576/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt im Grundsatz, dass der Betrieb des geplanten Caravan-Stellplatzes im Stadtgebiet Bad Doberan an der Galopprennbahn durch die Tourist-Information der Stadt Bad Doberan erfolgen soll.
Der Betrieb erfolgt auf Grundlage eines noch zu schließenden Pachtvertrages mit der 100%igen Tochtergesellschaft der Stadt, der Ostseewohnpark GmbH, welche die Fläche derzeit entwickelt und die entsprechende Infrastruktur herstellt.

Die endgültige Zustimmung zum Vertragswerk bleibt der Stadtvertretung vorbehalten.

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Sachverhalt

 

Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Bad Doberan durch die Organisationseinheit Tourist-Information in Form des BgA (Betrieb gewerblicher Art) stützt sich auf Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz (wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden) sowie auf § 68 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).

Die Stadt erfüllt mit dem Betrieb des Caravan-Stellplatzes eine freiwillige Aufgabe zur Förderung des Tourismusstandortes.
Der Caravan-Stellplatz wird am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen, ist kostendeckend geplant und stellt keine hoheitliche Tätigkeit dar.

Damit sind die Voraussetzungen für einen Betrieb im Rahmen eines BgA gemäß § 4 KStG und § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG erfüllt.

Alle relevanten kommunalrechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte, insbesondere gemäß § 68 KV M-V (wirtschaftliche Betätigung) werden berücksichtigt.

Eine Beteiligung der Kommunalaufsicht zur rechtlichen Einordnung erfolgt.

Der BgA übernimmt mit dem Betrieb des Stellplatzes eine zusätzliche touristische Infrastrukturleistung zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Bad Doberan.

 

Der Grundsatzbeschluss ist erforderlich, um entsprechende Vorbereitungen treffen zu können.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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