Beschlussvorlage - BV/581/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.09.2023 beschlossen, eine Stellplatzsatzung aufstellen zu wollen. Die Verwaltung hat daraufhin einen Entwurf einer Stellplatzsatzung erarbeitet. Diese wurde in der Stadtvertreterversammlung am 04.12.2023 sowie den vorangegangenen Fachausschüssen beraten. Auf Grund der fehlenden Möglichkeit einer Ablöse gerade im Innenstadtbereich mit seiner geschlossenen Bauweise wurde die Beschlussvorlage zur Überarbeitung zurückgewiesen.

 

Im nunmehr vorliegenden Entwurf der Stellplatzsatzung ist die Möglichkeit gegeben, Stellplätze abzulösen, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen Stellplätze nicht hergestellt werden können. Hierzu wird eine gesonderte Satzung über die Höhe der Ablösebeiträge erlassen.

 

Ziel der Stellplatzsatzung ist u.a. die Entlastung des öffentlichen Straßenraums vom ruhenden Verkehr durch Stellplätze im privaten Raum. Die Landesbauordnung M-V schreibt in § 49 lediglich vor, dass die notwendigen Stellplätze auf dem Baugrundstück oder in angemessener Entfernung auf einem für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesicherten Grundstück untergebracht werden müssen. Über die Anzahl an Stellflächen, die für ein Bauvorhaben notwendig sind, gibt die Landesbauordnung M-V keine Aufschlüsse. Die Richtzahlen gem. Anlage 1 der Stellplatzsatzung wurden in Anlehnung an die Richtzahlentabellen anderer Bundesländer sowie der Stellplatzsatzung der Hansestadt Rostock erarbeitet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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