Beschlussvorlage - BV/058/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt, die Vergabe der Stromlieferung vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 für die Stadt Bad Doberan an den Bieter 1.

  

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Sachverhalt

 

Laut § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan ist die Stadtvertreterversammlung für die Auftragsvergabe zuständig.

 

In Bezug auf die Vergabeverordung (VgV) und die Unterschwellenvergabeverordnung in Mecklenburg-Vorpommern (UVgO) sowie dem geschätzten Auftragsvolumen wurde ein offenes Verfahren - elektronische Ausschreibung/Auktion - europaweit durchgeführt.

 

Die Ausschreibung beinhaltet die Stromlieferung für 77 Abnahmestellen der Stadt Bad Doberan.

 

7 Bieter gaben ein Angebot ab (ohne Nebenkosten):

 

Angebot Bieter 1:  mit 6,3490 Ct/kwh

Angebot Bieter 2:  mit 6,3710 Ct/kwh

Angebot Bieter 3:  mit 6,5280 Ct/kwh
Angebot Bieter 4:  mit 6,7420 Ct/kwh
Angebot Bieter 5:  mit 7,2060 Ct/kwh

Angebot Bieter 6:  mit 7,5820 Ct/kwh

Angebot Bieter 7:  mit 7,5830 Ct/kwh

 

Im Ergebnis der Ausschreibung und Auswertung wurde das Angebot des Bieters 1

als das wirtschaftlichste Angebot für die Jahre 2022 bis 2024 ermittelt.

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt, dass der Auftrag für die Stromlieferung in den Jahren 2022 bis 2024 an den Bieter 1 erteilt werden kann.

 

Der bestehende Stromliefervertrag läuft am 31.12.2021 aus. Somit bestand die Notwendigkeit, eine Ausschreibung durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

in mehreren Produktsachkonten

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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