Beschlussvorlage - BV/003/21-H
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Finanzausschuss
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Anhörung
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15.03.2021
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Unterbrochen
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Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Menschen mit Behinderung
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Anhörung
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22.03.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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26.04.2021
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Sachverhalt
In § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt.
Grundsätzlich darf die Stadt Bad Doberan zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung der Spenden entscheidet die Stadtvertretung. Entscheidungen zwischen 100,00 bis 1.000 Euro hat die Stadtvertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen. (s. § 6 Abs. 6 der Hauptsatzung von der Stadt Bad Doberan)
Aus diesem Grunde muss der Hauptausschuss über die Annahme der Spende entscheiden.
