Beschlussvorlage - BV/033/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Nachverdichtungs- und Entwicklungsmöglichkeiten unter besonderer Beachtung ökologischer, infrastruktureller, hochwassertechnischer Belange für Gebiete zu prüfen, die einer der o.g. Satzungen unterliegen bzw. bis vor kurzem unterlagen.

Zielstellung ist, gerade im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung und den sparsamen Umgang mit dem Boden, Entwicklungspotentiale, bzw. -bedarfe festzustellen, z.B. durch Bauen in der 2. Oder sogar 3. Reihe.

Dabei sind integrativ unbedingt alle Stadt- und Ortsteile auch in infrastruktureller Hinsicht zu prüfen.

Das Ergebnis ist der Stadtvertretung bis 30.09.2021 vorzulegen.

  

Reduzieren

Sachverhalt

 

So sind z.B. viele Gebiete der Altstadt kürzlich aus dem Sanierungsgebiet entlassen worden, weitere werden in naher Zukunft folgen.

Die v.g. Satzungen stammen zudem aus einer Zeit, anderer städtebaulicher Leitbilder unter der Annahme der unendlich-möglichen Ausbreitung von Bebauungsflächen.

Viele der heutigen Probleme, nicht zuletzt Hochwasser und Mikroklima der Städte sind hierauf zurück zu führen.

Dies hat sich in den letzten Jahren als fataler Weg erwiesen. Der Bundesgesetzgeber hat daher mit der Novellierung des BauGB 2017 dem politisch entgegengewirkt und die rechtlichen Grundlagen für sparsamen Umgang, Nachverdichtung und Bauen im Urbanen Raum deutlich verbessert geregelt.

Diese Stadtvertretung hat sich die Zielstellungen für Klima- und Hochwasserschutz gesetzt und ebenso beschlossen, keine neuen Wohngebiete „auf der grünen Wiese“ zu entwickeln.

Der Wachstumsdruck auf die Stadt wird sich auf absehbare Zeit nicht vermindern und muss daher, auf anderem Weg gelöst werden.

Eine dringende kommunale Aufgabe, mit der hierfür, die Grundlagenermittlung erfolgt.

  

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

       51101.5625      

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

Loading...