Beschlussvorlage - BV/051/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 “Erweiterung Wohngebiet “Kammerhof“, begrenzt

 

im Nordosten:

durch die Randstraße,

im Südosten:

durch das Wohngebiet Kammerhof (Bebauungsplan Nr. 11),

im Südwesten:

durch die Dammchaussee und

im Nordwesten:

durch die Einmündung der Dammchaussee in die Randstraße

 

hat die Stadtvertreterversammlung mit dem in der Anlage 1 zu diesem Beschluss dargestellten Ergebnis geprüft. Die Anlage mit der Begründung dazu ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss, in Kenntnis zu setzen.

Die Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen.

 

Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 “Erweiterung Wohngebiet Kammerhof“, zwischen der Randstraße im Nordosten, dem Wohngebiet Kammerhof (Bebauungsplan Nr. 11) im Südosten, der Dammchaussee im Südwesten und der Einmündung der Dammchaussee in die Randstraße im Nordwesten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen (Anlage 2).

 

Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2020 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 12 “Erweiterung Wohngebiet Kammerhof“ eine 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

 

In gleicher Sitzung am 21.09.2020 wurden der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans und die Begründung dazu gebilligt sowie zur öffentlichen Auslegung und zur Einholung der Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und benachbarter Gemeinden bestimmt.

 

Am 22.09.2020 wurde die öffentliche Auslegung für die Zeit vom 05.10.2020 bis zum 09.11.2020 ortsüblich bekanntgemacht und gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Mit Schreiben vom 25.09.2020 wurden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der benachbarten Gemeinden die Stellungnahmen zum Entwurf eingeholt.

Mit dem vorliegenden Beschluss werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft.

 

Im Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen ergeben sich lediglich redaktionelle Korrekturen an der Planung bzw. Plandarstellung. Diese redaktionellen Korrekturen berühren nicht die Inhalte der Planung.

 

In der vorliegenden Fassung soll die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 “Erweiterung Wohngebiet Kammerhof“ in Verbindung mit der 1. Änderung des städtebaulichen Vertrages vom 04.08.2020 als Satzung beschlossen werden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

51101.5625 0000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahme

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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