Beschlussvorlage - BV/056/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Annahme einer Spende von der Bürgerstiftung der Volks- und Raiffeisenbanken i. H. v. 1.500 € zur zweckgebundenen Gründung eines Internetradiosenders.

  

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Sachverhalt

 

In § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt.

 

Grundsätzlich darf die Stadt Bad Doberan zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen.

 

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung der Spenden entscheidet die Stadtvertretung.

 

Gem. § 13 Abs. 1 S. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V sind Erträge auf die Verwendung für bestimmte Aufwendungen beschränkt, soweit sich dies aus der Zweckbestimmung eines Mittelgebers ergibt. Die Bürgerstiftung der Volks- und Raiffeisenbanken erklärt die Mittel zweckgebunden für die Gründung eines Radiosenders.

  

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

laufender zweckgebundener Zuschuss 1.500 € 

Produkt: 36200 Kinder- und Jugendarbeit

Sachkonto: 4629 Sonstige weitere laufende Erträge, Spenden

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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