Beschlussvorlage - BV/027/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemarkung Bad Doberan, Flur 8, Flurstück 111/6 Teilfläche - Antrag auf Prüfung der Einziehung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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26.04.2021
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung beschließt, dass auf der Grundlage des § 9 Straßen- und Wegegesetz M-V ein Antrag auf Prüfung der Einziehung der Wegefläche in Bereich Walkenhagen H.-Nr. 2, Teilfläche in einer Größe von ca. 840 qm aus dem Flurstück 111/6 der Flur 8, Gemarkung Bad Doberan, bei der Straßenaufsichtsbehörde gestellt werden kann.
Sachverhalt
Das Flurstück 111/6 der Flur 8, Gemarkung Bad Doberan ist im Eigentum der Stadt Bad Doberan und befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Bad Doberan. Die Nutzung dieser Fläche ist im B-Plan Nr. 1 nicht mehr als öffentliche Wegefläche ausgewiesen.
Bei dieser Fläche handelt es sich um eine Zuwegung, welche durch die Anlieger Walkenhagen H.-Nr. 2 genutzt wird. Es ist eine Sackgasse.
Die Anlieger stellten einen Antrag auf Erwerb, der durch sie genutzten Zuwegung. Eine Privatisierung dieses Bereichs wäre nur nach durchgeführtem Einziehungsverfahren möglich.
