Beschlussvorlage - BV/044/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Finanzausschuss
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Anhörung
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15.03.2021
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Unterbrochen
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Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Menschen mit Behinderung
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Anhörung
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22.03.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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26.04.2021
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Sachverhalt
In § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt. Grundsätzlich darf die Stadt Bad Doberan zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung der Spenden entscheidet die Stadtvertretung.
Gem. § 13 Abs. 1 S. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V sind Erträge auf die Verwendung für bestimmte Aufwendungen beschränkt, soweit sich dies aus der Zweckbestimmung eines Mittelgebers ergibt.
Die NEWTOWN Projektentwicklungsgesellschaft mbH erklärt die Mittel zweckgebunden für die Errichtung eines Spiel- und Bolzplatzes oder einer gleichwertigen Einrichtung im Wohngebiet Kammerhof.
