Beschlussvorlage - BV/034/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die SVV beschließt, dass die Fassung des aktuellen FNP wieder in die Ursprungsfassung versetzt wird und ein Wandern oberhalb der Steilküste möglich wird.

  

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Sachverhalt

 

Auf der SVV vom 22.02.2021 wurde ohne Beratung in den Ausschüssen ein Änderungsantrag von CDU und SPD mit der Begründung „Vertragstreue“ angenommen. Die Fraktion JA unterstütze diesen Antrag mit Hinweis der Kooperation, statt Konfrontation.

Weiterhin stimmte Stadtvertreter Polzin ab, obwohl er lt. Komm.-Verfassung befangen ist.

 

Zum Vorgang:

Der FNP wurde am 22.02.2021 derart geändert, dass ein Teil der SVV einem Verzicht des Küstenwanderweges E 9 zustimmte. Sie begründen das u.a. damit, dass sie sich nicht mit der Vergangenheit beschäftigen wollen sowie vertragstreu und kooperativ sein wollen.

Caroline Brandt zitiert in der OZ vom 25.02.2021 aus dem Grundlagenvertrag von 2002: „Da die Nutzung der Wege am Alexandrinen-Cottage, der Burg Hohenzollern und entlang des Steilufers dem Grand Hotel zugeordnet wurde und somit nicht mehr der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen“ werde ein Ersatzweg hergestellt. „Der Weg über die Blockpackung ist gebaut.“ Inhaltlich findet man das im §4   Punkt 3. Betrachtet man den gesamte Vertrag und seine zwei Vorgänger (siehe beigefügte Anlage 1) ist deutlich festzustellen, dass außer der widerrechtlichen Einziehung von Wegen, Straßen und Plätzen (siehe weiter Ausführungen unten) zugunsten der ECH alle weiteren Punkte nicht umgesetzt sind, eher weitere Einschränkungen des ruhenden Verkehrs bis hin zum autofreien Heiligendamm  geplant sind. Das ist weder vertragstreu, noch kooperativ.

Zu den Fakten:

  1. Parkplätze

Alle 3 Grundlagenverträge sind übereinstimmend betreffend Abbau von Parkplätzen. Diesbezügliche Analysen führten zum Bau des Saisonparkplatzes (2013).

  1. Übereignungsvertrag der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in Heilgendamm an die Stadt Bad Doberan vom 29. Juni 1995

 

Am 29.Juni 1995 wurde der Übereignungsvertrag zwischen dem Bundesvermögensamt Rostock und der Stadt Bad Doberan die Wege, Straßen und Plätze (außer ein Parkplatz / dafür musste 11.200,- DM gezahlt werden)  in Heiligendamm unentgeltlich als öffentliche Wege, Straßen und Plätze (§3 Abs. 3)  notariell übereignet. Man bezieht sich u.a. auf den Einigungsvertrag Art. 21 / Abs. 2 zwischen der BRD und der DDR. Es ist VOLKSEIGENTUM.

In § 3 a ist eine Weiterübereignung ausgeschlossen.

Am 27.06.1996 werden mit 2 Bescheiden des Oberfinanzpräsidenten Rostock die auf Antrag der Stadt Bad Doberan, vertreten durch den Bürgermeister, betroffenen öffentlichen Wege, Straßen und Plätze (außer Parkplatz in der Kühlungsborner Straße) kostenlos der Stadt Bad Doberan übergeben.

  1. Sperrung von Wegen, Straßen und Plätzen

Vor 2004 wurden mit Duldung und Unterstützung des Bürgermeisters Wege, Straßen und Plätze, die sich im Eigentum des Volkes befinden, für Privatpersonen gesperrt. Die SVV war über obige Urkunde und 2 Bescheide wissentlich nicht informiert wurden. Weiterhin wurden B-Pläne verfasst, die auf falschen rechtlichen Behauptungen beruhten, sind somit Betrugsbeschlüsse.

 

Untere Abbildung zeigt in Rot die öffentlichen Wege, Straßen und Plätze der Stadt im Jahre 2003 

Dennoch kam es zu folgenlosen Sperrungen z.B. auf der mit öffentlichen Mitteln sanierten westl. Promenade:

 

 

 

Westliche Promenade 2003: Zaun versperrt  E9

Am Zaun: Privat

 

Am 30. März 2004 übergibt ein von der ECH beauftragter und bezahlter Gutachter aus Kiel einen dreiseitigen Gefälligkeit-Bericht über die angebliche Nichtöffentlichkeit aller Wege, Straßen und Plätze. Über obige Übereignungs-Urkunde und 2 Bescheide war er nicht informiert.

Am 25.11.2004 gab es einen Erörterungstermin des VG Schwerin und Antragstellern in Heiligendamm. Im Protokoll wird u.a. festgehalten, dass z.B. der „Hauptwanderweg“ am Alexandrinen-Cottage nachweisbar und erkennbar (Wegemarkierungen an den Bäumen) noch aus der DDR-Zeit stammt.

Abb: Der Küstenwanderweg E 9 ist versperrt.

Touristen wandern über die Badegäste.                    „E9“ im Jahre 1855

Im Beschluss der VG Schwerin vom 30.12.2004 wird festgehalten, dass die betroffenen Wege weit vor 1957 hergestellt und von der Allgemeinheit genutzt wurden und somit öffentlich waren.

Mit Mail vom 28. Oktober 2011 bestätigt Bürgermeister H. Polzin nach mehrmaligen Drängen, dass die Stadt (Straf-)Zahlungen an das Bundesvermögensamt für nicht mehr öffentlich genutzte Wege, Straßen und Plätze getätigt hatte. Auch dafür gab es keinen Beschluss der SVV.

  1. Bau von Parks in Heiligendamm: unnötig

Der SVV wurde 2007 die der Verwaltung und der ECH bekannte Studie „Vergleichende Qualitätsbewertung (VQB) von Heilbädern und Kurorten aus (gesundheits-) touristischer Sicht“ der Europäischen Tourismus Institut GmbH der Universität Trier vom Dezember 2007 nicht vorgelegt, obwohl im Vorfeld Stadt, ECH und Medianklinik involviert waren. Auf Seite 21 der Ergebnisdokumentation zu Heiligendamm steht, dass bezüglich der Schaffung eines (Kur)Parks kein Handlungsbedarf besteht, weil genügend attraktive Flaniermöglichkeiten und Rückzugsbereiche am Strand (in einer ganz besonderen Umgebung) vorhanden sind. Der Kurpark wurde geschaffen, um den Hotelpark (dort geht auch der Küstenwanderweg E 9 lang) als Bollwerk zu den privaten Villen zu schaffen.

Der Stadtvertreter Klink forderte diese Studie mehrfach vom Bürgermeister an, was dieser verweigerte. Klink sollte eine vom Bürgermeister autorisierte Zusammenfassung bekommen. Erst nach Druck erhielt er die 6 Bände. (Weiterhin wurden zudem empfohlen: kein weiterer Villenbau in Heilgendamm; Radwegenetz sowie Parks in Bad Doberan schaffen.)

  1. Grundlagenverträge:

Des Weiteren wurden zwischen der Stadt und der ECH drei Grundlagenverträge (1998, 2002 und 2007) ausgearbeitet, ohne die SVV vor 2004 über obige Urkunde und 2 Bescheide zu informieren. Ich stellte der SVV am 05.09.2009 die erbeten Ausarbeitung zu den drei Grundlagenverträge zur Verfügung.  Auszugsweise nun die Aussagen zu den Wegen, Straßen und Plätzen, dem Küstenwanderweg sowie der Promenade.

 

 

Aussagen in den 3 Grundlagenverträgen

GV von 07. Januar 1998 (am 03. April 1997 von SVV einstimmig genehmigt)

GV vom 24. September 2002 Eine 1. Änderung erfolgte unmittelbar vor der Kommunalwahl 2004 (* 1 siehe unten)

GV von 2007

Wege, Straßen, Plätze:

SVV wurde über 10 Jahre nicht über die Übereignung der öffentlichen Wege. Straßen und Plätze durch das Bundesvermögensamt (Übereignungsvertrag 1995) und dazugehörige zwei Bescheide der Oberfinanzdirektion Rostock (1996) durch BGM und/oder ECH informiert; Bei Nichteinhaltung des Übereignungsvertrages drohen der Stadt Strafzahlungen. Stattdessen wurde ein dreiseitiges „Gutachten“ des BGM (durch ECH bezahlt) über die angebliche Nichtöffentlichkeit dieser von Prof. v. Mutius in 2004 angefertigt, welches der SVV durch den BGM nie vorgelegt wurde;

§4: Übereignungsvertrag der öffentliche Weg. Straßen und Plätze sowie dazugehörige 2 Bescheide sind der ECH bekannt

§9: Stadt und ECH streben vertragliche Zuordnung und Nutzung öffentlicher und privater Wegeflächen an; diese sollen in angemessenem Umfang wechselseitig zur Verfügung gestellt werden; Abs. 2: „... Sicherung Rad- und Wanderweg in Richtung Wittenbeck (an der Steilküste)…“

§6 („Grundstücke im Vertragsgebiet“): „ Im Wesentlichen handelt es sich dabei um öffentliche Straßen, Wege und Plätze“, welche vererbpachtet werden können; „... im Einzelfall gewünschte grundbuchlich dauerhaft gesicherte Geh- und Fahrrechte, ... die öffentliche Widmung bleibt hiervon unberührt“ §4: „Promenade ist in das öffentliche Wegenetz als Kureinrichtung einzubeziehen.“

§4: Ersatzweg für E9: Blockpackungen am Strand schaffen, um das ungehinderte Wandern am Strand zu gewährleisten.

Von öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ist nun keine Rede mehr; ECH und BGM behaupten latent ab 2004, diese waren nie öffentlich

 

intern zur Kenntnis:

Schreiben von Dr. Jawinsky (Autorin des Buches „Ostseeküstenweg E9“  in Abstimmung mit der Landesregierung, Kartenverlagen u.a.) an den BGM vom 07.09.2008 bezüglich der willkürlichen Schließung wurde nie beantwortet;

 

 

 

                   

Küstenwanderweg E 9

§9: Sicherung des „Rad und Wanderweg an der Steilküste...“ (egal, auf welchem Grundstück)

 

 

 

 

 

§4,Abs. 3: Ersatzweg über die Blockpackungen schaffen

Seit 2006: E9 im Kl. Wohld

gesperrt;

§1 Abs. g: „Der europäische Radwanderweg wird entsprechend der Anlage 2 verlegt.“

§4 Abs. 3: „Das Parkgelände zwischen Alexandrinen-Cottage, Burg Hohenzollern und Steilufer bleibt dem Hotelgast des Grand Hotels vorbehalten. Dafür wird der Vorhabenträger auf seine Kosten über die Blockpackungen am Strand einen Ersatzweg anlegen, der das ungehinderte Wandern am Strand gewährleistet.“

ECH behauptet vor der Kommunalwahl 2009 in der Hauspresse (Zukunft Ö Nr. 2), den habe es nie gegeben;

 §4, Abs.4: „Das Parkgelände zwischen Alexandrinen Cottage, Burg Hohenzollern und Steilufer bleibt dem Hotelgast des Grand Hotel vorbehalten. Dafür hat der Vorhabenträger auf seine Kosten über die Blockpackungen am Strand einen Ersatzweg angelegt, der das durchgehende Wandern am Strand gewährleistet.“

Promenade

Keine Aussagen

§4, Abs. 3: „...ist in das öffentliche Wegenetz als Kureinrichtung einzubeziehen.“ 2006: Sperrung der mit öffentlichen Mitteln sanierten westl. Promenade

§4, Abs. 3: „...ist in das öffentliche Wegenetz als Kureinrichtung einzubeziehen.“

2006: Sperrung der mit öffentlichen Mitteln sanierten westl. Promenade

Ich füge ebenso die gesamte Ausarbeitung zu den drei Grundlagenverträgen von 2009 als Anlage bei. Es ist ersichtlich, dass ein Großteil der dort geplanten Maßnahmen nicht ansatzweise umgesetzt bzw. inzwischen gestrichen wurden, also fake waren. Eine Vertragstreue liegt nicht vor! Aber: alle Wege wurden geschlossen.

Die Grundlagenverträge wurden nicht eingehalten, sind somit gegenstandslos geworden!

(Als Anlage1 wird eine Ausarbeitung über massenhaft nicht umgesetzte Vorhaben der Grundlagenverträge durch die ECH beigefügt.) 

  1. Mediation:

Lt. BV der SVV sollten Medianklinik, Hotel, ECH und Stadt meditieren. Die BV wurde nicht umgesetzt. Es kam nur zur Mediation von ECH und Stadt.

MEDIATION Heiligendamm Abschlussvereinbarung zwischen der Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm GmbH & Co. KG, im folgenden ECH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Anno August Jagdfeld, und der Stadt Bad Doberan, vertreten durch ihren Bürgermeister, Herrn Thorsten Semrau, und den 1. Stadtrat, Herrn Norbert Sass

Im Punkt 4 ging es um den Küstenwanderweg:

4. Die Stadt Bad Doberan stellt für die beidseitige Verlängerung des Steges über die Steinpackung vor dem Alexandrinen-Cottage einen Förderantrag beim Land Mecklenburg-Vorpommern. Die ECH übernimmt die nicht förderfähigen Eigenanteile der Stadt Bad Doberan sowie gegebenenfalls alle nicht förderfähigen Kosten. Der Bau erfolgt in Form einer geneigten Ebene, um die Begehbarkeit auch bei erhöhtem Wasserstand möglichst ganzjährig sicherzustellen.

Dazu kam es nicht, weil u.a. wegen den anhaltemden Abbrüchen an der Steilküste (0,5 bis 2 Meter pro Jahr) die Forst diesen Weg als nicht umsetzbar definierte.

Stadtvertreter sind verpflichtet, sich an Gesetze zu halten.

  

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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