Beschlussvorlage - BV/007/21-H
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Annahme von Sachzuwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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02.06.2021
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Stadt Bad Doberan zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.
Zuwendungen dürfen vom Bürgermeister oder einem Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme der Zuwendung hat die Stadtvertretung zu entscheiden. Näheres wird über die Hauptsatzung geregelt.
