Beschlussvorlage - BV/027/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung beschließt, dass auf der Grundlage des § 9 Straßen- und Wegegesetz M-V ein Antrag auf Prüfung der Einziehung der Wegefläche in Bereich Walkenhagen H.-Nr. 2, Teilfläche in einer Größe von ca. 840 qm aus dem Flurstück 111/6 der Flur 8, Gemarkung Bad Doberan, bei der Straßenaufsichtsbehörde gestellt werden kann.   

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Sachverhalt

Das Flurstück 111/6 der Flur 8, Gemarkung Bad Doberan ist im Eigentum der Stadt Bad Doberan und befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Bad Doberan. Die Nutzung dieser Fläche ist im B-Plan Nr. 1 nicht mehr als öffentliche Wegefläche ausgewiesen.


Bei dieser Fläche handelt es sich um eine Zuwegung, welche durch die Anlieger Walkenhagen H.-Nr. 2 genutzt wird. Es ist eine Sackgasse.


Die Anlieger stellten einen Antrag auf Erwerb, der durch sie genutzten Zuwegung. Eine Privatisierung dieses Bereichs wäre nur nach durchgeführtem Einziehungsverfahren möglich.


  

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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