Beschlussvorlage - BV/070/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbot von Schottergärten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
- Einreicher:
- Freie Wähler/KuSS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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24.08.2021
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Gestoppt
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Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Menschen mit Behinderung
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Vorberatung
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Gestoppt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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Sachverhalt
Schottergärten versiegeln den Boden, heizen die Umgebung auf. In Schottergärten sind wenige bis keine Pflanzenarten zu finden und sie bieten auch keine Lebens- und Nahrungsgrundlage für Tiere. Ein Verbot dieser Form des Gartenbaus falle in die Zuständigkeit der Länder. Etwa in Baden-Württemberg sind Schottergärten demzufolge nach Naturschutzgesetz und in Bremen und Hamburg nach Bauordnung verboten. Im Rest der Republik gebe es zudem einige Kommunen, die diese Form des Gartenbaus beispielsweise mittels Bebauungsplänen untersagen würden.
