Beschlussvorlage - BV/088/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.

 

Die Stadtvertretung beschließt den in der Anlage befindlichen Medienentwicklungsplan für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Bad Doberan als Voraussetzung zur Antragstellung entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (DigitalPaktFöRL M-V).

 

2.

 

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister, die Fördermittel nach der DigitalPaktFöRL M-V für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Bad Doberan zu beantragen.

 

Schule    Höchstzuwendungsbetrag

 

Lessinggrundschule:   151.712,00 €

Regionale Schule Am Kamp:  194.502,00 €

Regionale Schule mit

Grundschule Buchenberg:   248.358,00 €

 

 

   

 

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Sachverhalt

 

Die Erstellung und der Beschluss des beigefügten Medienentwicklungsplanes ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel „Digitalpakt“.

 

Dazu wurde in enger Abstimmung mit den drei in Trägerschaft der Stadt Bad Doberan befindlichen Schulen (Lessinggrundschule, Regionale Schule am Kamp und der Regionale Schule mit Grundschule "Buchenberg") der beigefügte Medienentwicklungsplan erstellt.

 

Der Einsatz der digitalen Medien folgt dabei dem Primat der Pädagogik und basiert auf den Anforderungen der zu erstellenden Medienbildungskonzepte (MBK) durch die jeweilige Schule.

 

Die Stadt Bad Doberan ist bereit die technische Infrastruktur für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien bereitzustellen und zu betreiben.

 

Der Medienentwicklungsplan ist als ein Prozess zu verstehen, der nicht mit der Erstellung endet, sondern auch dessen Umsetzung und Fortschreibung stetige Aufgabe bleibt und evaluiert werden muss. Die Schnelllebigkeit in der digitalen Welt führt dazu, dass auch die finanziellen Aufwendungen mit den Anforderungen der Technik abzugleichen sind.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

sind für den Doppelhaushalt 2022/2023 geplant.

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

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Anlagen

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