Beschlussvorlage - 063/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt gemäß § 60 Abs.5 Satz 2 KV M-V, den Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Bad Doberan zum 31.12.2017 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertreterversammlung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 beschlossen, der Stadtvertreterversammlung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 zu empfehlen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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