Beschlussvorlage - 087/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V, dem Bürgermeister die Entlastung für den Jahresabschluss über das städtebauliche Sondervermögen für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Bad Doberan zum 31.12.2017 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertreterversammlung entgegenstehen könnten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen:

Keine haushaltsmäßige Berührung:                                     (x)

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle:  

Deckungsvorschlag:

Mittel stehen  nicht  zur Verfügung                                    (    )

 

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