Beschlussvorlage - BV/070/21-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbot von Schottergärten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
- Einreicher:
- Freie Wähler/KuSS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.09.2021
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Gestoppt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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Sachverhalt
Schottergärten versiegeln den Boden, heizen die Umgebung auf. In Schottergärten sind wenige bis keine Pflanzenarten zu finden und sie bieten auch keine Lebens- und Nahrungsgrundlage für Tiere. Ein Verbot dieser Form des Gartenbaus falle in die Zuständigkeit der Länder. Etwa in Baden-Württemberg sind Schottergärten demzufolge nach Naturschutzgesetz und in Bremen und Hamburg nach Bauordnung verboten. Im Rest der Republik gebe es zudem einige Kommunen, die diese Form des Gartenbaus beispielsweise mittels Bebauungsplänen untersagen würden.
§ 8 der LBauO M-V findet somit Anwendung, nachdem die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen sind.
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