Beschlussvorlage - BV/103/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die außerplanmäßige Beschaffung von digitalen Endgeräten für die öffentlichen Schulen gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des Digitalpakts Schule 2019 bis 2024 für schulgebundene mobile Endgeräte als Leihgeräte für Lehrkräfte i.H.v. 70.491,52 Euro.

 

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Sachverhalt

 

Die pandemiebedingten Einschränkungen im Schulbetrieb haben verdeutlicht, dass künftig verstärkt der Fokus darauf zu legen ist, im Zuge der Digitalisierung, allen an Schule Beteiligten mit einer entsprechenden technischen Ausstattung, Unterricht auch auf Distanz zu ermöglichen, der alle Schülerinnen und Schüler einer Schule gleichermaßen erreicht. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler sind daher besonders gefordert, auf digitale Lösungen und Angebote zurückzugreifen. Dies stellt die Schulen vor die Herausforderung, eine entsprechende technische Ausstattung bereitzustellen, vor allem in Form digitaler Endgeräte für Lehrkräfte.

 

Damit alle Lehrerinnen und Lehrer des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Schule mit der notwendigen Technik ausgestattet werden, um digitalen Unterricht planen und durchführen zu können, hat der Koalitionsausschuss des Bundes sich auf die Bereitstellung von 500.000.000,00 Euro für die Zurverfügungstellung von digitalen Endgeräten verständigt. Es ist von den Ländern ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der Bundesmittel zu erbringen.

 

Die Zielstellung bleibt, dass alle Lehrerinnen und Lehrer zum digitalen Arbeiten befähigt werden. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, stellt der Bund dafür im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 auf Grundlage von Artikel 104c des Grundgesetzes für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern Finanzhilfen in Höhe von 9.920.950,00 Euro zur Verfügung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt zusätzlich 992.095,00 Euro als Kofinanzierung aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds zur Verfügung.

 

Von diesen Mitteln stehen 70.491,52 Euro für die öffentlichen Schulen in Trägerschaft der Stadt Bad Doberan zur Verfügung.

 

Zuwendungsempfänger der Mittel sind die Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Mit Schreiben vom 04.02.2021 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur den vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt.

 

Die Stadt Bad Doberan wird über das Programm internetfähige Notebooks/Laptops, inklusive Zubehör, beschaffen.

 

Der Fördermittelgeber hat kommuniziert, dass die mobilen Endgeräte durch den Schulträger im eigenen Ermessen auf die Schulen verteilt werden können. Es werden keine finanziellen Mittel an die einzelnen Schulen verteilt.

 

Folgekosten hinsichtlich Ersatzbeschaffungen sowie Ausgaben für Betrieb, Support und Wartung sind durch die Stadt Bad Doberan zu tragen.

 

Die Erfassung der Bedarfe der einzelnen Schulen erfolgt durch die Verwaltung, in enger Abstimmung mit den Schulen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

              

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

    24300.23142 Schulträgeraufgaben – Sonderposten aus Zuwendungen v. Land

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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