Beschlussvorlage - BV/071/21-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt den Bürgermeister zu beauftragen, die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Rostock zur Einleitung eines bauaufsichtlichen Verfahrens gegen den Eigentümer/Bauherrn aufzufordern.

 

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Sachverhalt

 

Der Hauptausschuss vom 08.09. schlug diese redaktionellen Änderungen vor und stimmte der BV zu.

 

Am 10.10.1995 begann der Bauherr mit dem Abriss zweier freistehender Wände seine Aktivitäten zum Bau eines Wohn- und Geschäftshauses. Während der sporadischen Bauzeiten lebt er ohne sanitäre Einrichtungen in einem Wohnwagen, welcher sich im Kellergrundstück befindet. Seine Fäkalien und den Müll entsorgt er möglicherweise illegal.

 

Nach umfangreichen Akteneinsichten im Jahr 2020 wurde deutlich, dass nach genügend Korrespondenzen, Gesprächen in Ämtern und Bußgeldbescheiden sichtbar wurde, dass der Bauherr nicht Willens und in der Lage ist (er ist 78 Jahre alt), dieses Gebäude in alleiniger Aktivität – so seine letzten Äußerungen in Bad Doberan im November 2020 - zu errichten.

 

Jahrelanger Baustillstand, Beschwerden der Anlieger wegen Baulärm (stundenlanges Hämmern mit einem Hammer gegen alte Fundamente, Säubern von Abrissziegelsteinen usw.) sowie das mögliche Nichteinhalten der Baugenehmigung sind weitere Gründe dieses Schrittes.

 

Einen Termin beim Bürgermeister am 30.11.2020 ließ er verstreichen. Einen Baufortschritt gibt es seit Jahren nicht. Es ist somit ein städtebaulicher Missstand im Herzen der Stadt Bad Doberan entstanden, der so nicht hinnehmbar ist. Im Einvernehmen mit dem Landkreis (Schreiben vom 06.04.2021: „…Anregung einer Beschlussfassung innerhalb der Stadtvertretung zur Verpflichtung der Stadt Bad Doberan bezüglich der Einreichung eines Antrages auf bauaufsichtliches Einschreiten… (beim) Landkreis Rostock.“ wird dieser Weg empfohlen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

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Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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