Beschlussvorlage - BV/109/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Sanierungsleistungen an der Wollscheune in Bad Doberan, wurden in mehrere Bauabschnitte unterteilt. Der 1. BA wurde zwischenzeitlich abgeschlossen und die Leistungen des 2. BA wurden nun im Rahmen einer freihändigen Vergabe ausgeschrieben. Von den 5 gemäß § 6a VOB/A aufgeforderten Bietern, gab lediglich ein Unternehmen ein Angebot ab. 2 Firmen haben aus Kapazitätsgründen abgesagt und 2 weitere Unternehmen nicht auf die Anfrage reagiert.

 

Die vom beauftragten Planer geprüfte Angebotssumme lautet:

 

Angebots-Nr. 1: mit einer Angebotssumme i.H.v. 276.656,91 EUR brutto

 

Im Ergebnis der Prüfung kommt der Bieter mit der Angebots-Nr. 1 für die Zuschlagserteilung in Betracht.

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt, dass der Auftrag für die Sanierungsleistungen des 2. BA an der Wollscheune in Bad Doberan, auf das Angebot des Bieters mit der Nr. 1 in Höhe von 276.656,91 EUR Brutto erteilt werden kann.

 

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Sachverhalt

 

Das integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Bad Doberan sieht vor, dass das Baudenkmal Wollscheune zu erhalten und zu sichern ist. Die Sicherungsmaßnahmen sollen dem Schutz des Mauerwerks vor Wasser, Frost und Wurzeln dienen. Die erforderlichen Sanierungsarbeiten umfassen das Entfernen von Gras, Büschen und jungen Bäumen auf der Mauerkrone sowie den Wurzeln und Pflanzen am Wandfuß. Zudem ist es erforderlich, Teile der Außenschale des Kernmauerwerks zu sichern, geschädigte Bögen und die Mauerkrone wiederherzustellen.

 

Die Prüfung des einzig vorliegenden Angebotes, ergab einige Rechenfehler, die zu Gunsten der Endsumme korrigiert wurden. Die geprüfte Bruttoangebotssumme beträgt 276.656,91 EUR.

 

Der Brutto-Gesamtpreis der Maßnahme liegt damit 22 % über dem vom Architekten geschätzten Gesamtbetrag von 226.920,62 EUR. Folgende Gründe sind für die Preissteigerung gegenüber der Schätzung als Ursache erkennbar.

 

-          Ca. 10 % der Mehrkosten dürften den in den Jahren 2020 und 2021 massiv gestiegenen Baupreisen und nicht planbaren Lohnsteigerungen geschuldet sein.

-          Weiterhin zeichnet sich die Baumaßnahme durch einen extrem hohen Anteil von stark individualisierten Einzelpositionen aus. Hier könnte eine unterschiedliche Beurteilung der jeweiligen handwerklichen Leistung die Mehrkosten verursacht haben.

 

Vor diesem Hintergrund bewegen sich die Gesamtkosten der Maßnahme im Rahmen der Angemessenheit und dürfen noch als marktüblich eingestuft werden.

 

Der Bieter ist als zuverlässige und kompetente Fachfirma dem Architekten und der Bauverwaltung bekannt. Nebenangebote waren nicht zugelassen. Ein Nachlass wurde nicht gewährt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

11401_52340000

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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