Beschlussvorlage - BV/093/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt eine Aufnahmekapazität der Regionalen Schule am Kamp von 438 Schülerinnen und Schülern.

 

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Sachverhalt

 

Auf der Grundlage des § 45 Abs. 3 SchulG MV i.V. m. der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlich allgemeinbildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung - SchulKapVO MV) vom 27.05.2021, ist der Schulträger verpflichtet, die Aufnahmekapazität für die Schulen im eigenen Wirkungskreis festzulegen.

 

Da die letzte Beschlussfassung der Aufnahmekapazitäten im Jahr 2010 erfolgte, ist eine Anpassung, aufgrund des unterdessen erfolgten Neubaus der Reg. Schule am Kamp, dringend notwendig.

 

Grundlage für die Festlegung der Aufnahmekapazität ist die tatsächliche Raumsituation der Schule.

Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, erfolgt eine Umlenkung der Schülerinnen und Schüler.

 

Nach enger Abstimmung mit der Schulleitung, entstand die im Anhang befindliche Übersicht über die aktuelle Raumsituation und bildet somit die Grundlage der Beschlussfassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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