Beschlussvorlage - BV/098/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die ersatzlose Aufhebung des B-Plans 18.

 

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Sachverhalt

 

Mediationsvertrag Punkt 7 vom 20. März 2015: „Der B-Plan Nr. 18 wird grundsätzlich neu überplant. Das Planungsziel zur Errichtung eines Wohngebietes wird zugunsten einer innerörtlichen Verdichtung des Ortsteiles Heiligendamm aufgegeben. Zukünftig sollen in diesem Areal vorwiegend Ferienwohnungen errichtet werden. Das ist für die Stadt Bad Doberan im Zuge der Erstellung des B-Planes Nr. 12 von erheblicher Bedeutung. Damit wird ein „Tausch" der Nutzungsarten eingeleitet, der die Gesamtbilanz der landesplanerischen Vorgaben im Flächennutzungs-Plan der Stadt Bad Doberan berücksichtigt.“

 

Geplant waren 250 Wohnhäuser mit jeweils 4 Wohnungen am Rand von Heiligendamm auf freiem Feld.

 

Der B-Plan 18 wurde am 21.07.1998 rechtswirksam. Durch die neue Überplanung des B-Plan 18 werden natürlich völlig neue Flächen mit Vorhaben geplant, die das BNatSchG ausschließt. Max. 7 Jahre nach Inkrafttreten einen B-Plans sind Änderungen umsetzbar (§30 Abs. 4 S.2).

 

Die SVV ist sich einig, dass keine weitere neue großflächige Wohnbebauung erfolgen kann, da die vorhandene Infrastruktur das nicht mehr hergibt.  Deshalb gab es auch kritische Stimmen im Bauausschuss vom 24.08.2021 zu den geplanten B-Plan 44 (Wohngebiet Norddorf /50 Häuser) und B-Plan 45 (Gutshofareal) in Vorder-Bollhagen, wo weitere Ferienwohnungen entstehen sollen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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