Beschlussvorlage - BV/112/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt, dass der Zuschlag für die EU-weit in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Objektplanung, Lph 3-9, in Auswertung aller Zuschlagskriterien, an das Büro mit der Bieter-Nr. 2, erteilt werden kann. Der Bieter Nr. 2, hat von maximal 500 erreichbaren Punkten 419,30 Punkte erreicht. Das Gesamthonorar beträgt 223.716,40 EUR (brutto) inkl. Nebenkosten.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Für die „Regionale Schule mit Grundschule Buchenberg“ in Bad Doberan ist ein Erweiterungsbau zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Schulstandortes geplant. Hintergrund ist, dass die vorhandenen Raumkapazitäten einer zeitgemäßen Beschulung und Umsetzung des Schulentwicklungskonzeptes nicht mehr gerecht werden.

 

Mit dem Ziel einer Verkürzung der Bauzeit soll das neue Schulgebäude als Modellprojekt in modularer Bauweise realisiert werden. Im Beteiligungsprozess mit der Schule sind acht Klassenräume, zwei Seminarräume, ein Materialraum, ein Lehrerzimmer mit Teeküche, Sanitäranlagen, eine Mensa/Aula mit Anliefer-/Ausgabeküche, ein Stuhllager und ein Hausmeisterraum vorgesehen. Ein Fahrstuhl im Eingangsbereich soll die barrierefreie Erschließung des Gebäudes gewährleisten. Zudem soll sich im EG ein barrierefreies WC befinden. Die unmittelbar angrenzenden Außenanlagen sind in die Planung einzubeziehen. Die jetzige Schulspeisung befindet sich in einem eingeschossigen Gebäude auf dem nordwestlichen Schulgelände und soll für den Neubau abgerissen werden.

 

Für die Ermittlung des erforderlichen Gesamtleistungsumfanges und dessen Kosten ist zunächst unter Verwendung des bereits vorliegenden Vorentwurfes der Architekten Leuschner Gänsicke GbR aus Hamburg, der o.g. Raumkonzept beinhaltet, ein Planungsentwurf zu erarbeiten, auf dessen Grundlage die baufachliche Prüfung durch den Staatlichen Betrieb für Bau und Liegenschaften, Bereich Rostock, vorgenommen werden kann. Das baufachliche Prüfergebnis stellt die Grundlage für die Ausreichung des avisierten Zuwendungsbescheides durch das Landesförderinstitut M-V dar. Die anschließende Fortführung des Auftrages mit den entsprechenden Leistungsgrenzen für die Leistungsphasen 4 bis 9 ist über gestufte Anschlussaufträge beabsichtigt.

 

Die Programmmittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen bis 2023 zur Verfügung, so dass entsprechend der Mitteilung des Zuwendungsgebers die bauliche Umsetzung und Abrechnung des Vorhabens bis Mitte 2023 sichergestellt werden muss.

 

Zur Ermittlung eines geeigneten und leistungsfähigen Planungsbüros wurde unter Anwendung der geltenden Vergabevorschriften ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung basiert auf dem Ergebnis des gemeinsam mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH durchgeführten Auswahlverfahrens und entspricht dem beigefügtem Vergabevorschlag vom 12.10.2021.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

21501_03322

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Loading...