Beschlussvorlage - BV/110/21
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Städtebauliche Erneuerung in
Bad Doberan „Altstadt“
Förderungsantrag 2022 und Maßnahmenprogramme 2021/2022 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
 
- Bearbeiter:
 - Nancy Drefahl
 
- Einreicher:
 - Bürgermeister
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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●
Geplant
 
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 Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 11.10.2021 
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●
Geplant
 
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 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt 
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 Vorberatung 
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 12.10.2021 
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●
Geplant
 
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 Hauptausschuss 
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 Vorberatung 
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 26.10.2021 
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●
Erledigt
 
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 Stadtvertretung 
 | 
 Entscheidung 
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 08.11.2021 
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung beschließt,
- dass die Gemeinde für das Programmjahr 2022 Städtebauförderungsmittel i.H. v. 2.724.000,00 € beantragt.
 
- das beigefügte Maßnahmenprogramm 2021/2022 (Anlage 1 Seite 1 bis 8)
 
- die Prioritätenliste der konkreten Einzelmaßnahmen in Form einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge (Anlage 3)
 
- die in 2022 fällig werdenden Förderungsmittel
 
273.750,00 € Programm 2018 (Eigenanteil D 54.750,00 €)
382.500,00 € Programm 2020 (Eigenanteil LZ 127.500,00 €)
307.500,00 € Programm 2021 (Eigenanteil LZ 102.500,00 €)
- Für den voraussichtlich abruffähigen Anteil des zum Programmjahr 2022 angemeldeten Mittelbedarfs in Höhe von 136.200,00 € (Eigenmittel 45.400,00 €) werden die Fördermittel in den Haushalt aufgenommen und die Eigenmittel bereitgestellt.
 
- Insgesamt werden somit 1.099.950,00 € (Eigenanteil 330.150,00 €) in den Haushalt 2022 aufgenommen.
 
Sachverhalt
- Gemäß § 149 BauGB hat die Gemeinde nach dem Stand der Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zu erstellen. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht ist fortzuschreiben, wenn sich die finanziellen und sonstigen Planungsgrundlagen wesentlich geändert haben. Eine wesentliche Änderung ergibt sich u.a. aus der Fortschreibung der Förderprogramme. Bei der Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht wurden die Fördermittelzuweisungen sowie das abgestimmte Maßnahmenprogramm berücksichtigt.
 
- Die Stadt Bad Doberan wurde 1991 in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Um eine nachhaltige Wirkung beim Einsatz der Städtebauförderungsmittel zu erreichen, muss die Gesamtmaßnahme kontinuierlich weitergeführt werden. Seit Programmaufnahme wurden folgende Finanzhilfen bewilligt:
 
| 
							 Bewilligungsjahr  | 
						
							 100% Bewilligungssumme EUR  | 
						
							 davon Bundes- und Landesmittel EUR  | 
						
							 davon Eigenmittel 
 EUR  | 
					
| 
							 1991 – 2013  | 
						
							 34.312.159  | 
						
							 26.725.008  | 
						
							 7.587.151  | 
					
| 
							 2012  | 
						
							 1.410.000  | 
						
							 1.060.000  | 
						
							 350.000  | 
					
| 
							 2013  | 
						
							 1.040.000  | 
						
							 792.000  | 
						
							 248.000  | 
					
| 
							 2014 2015 2016 2017 2018 2020 2021  | 
						
							 1.600.000 1.200.000 625.000 1.250.000 1.825.000 1.275.000 1.230.000  | 
						
							 1.240.000 860.000 500.000 1.000.000 1.460.000 850.000 820.000  | 
						
							 360.000 340.000 125.000 250.000 365.000 425.000 410.000  | 
					
| 
							 Gesamt  | 
						
							 45.767.159  | 
						
							 35.307.008  | 
						
							 10.460.151  | 
					
* für 2019 liegt keine Bewilligung vor
Die einzelnen Jahresprogramme laufen über fünf Jahre und werden im Einzelnen durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern mittels Zuwendungsbescheid festgelegt.
Auf der Grundlage des kurzfristigen Maßnahmenprogramms wurde der Städtebauförderungsmittelbedarf i.H.v. 2.724.000,00 € für das Programmjahr 2022 ermittelt.
In der Anlage befindet sich der Maßnahmenplan zum Programmantrag „Altstadt“ (Anlage 2).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 
 1 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 1,2 MB 
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| 
 2 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 25,8 kB 
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 3 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 131,7 kB 
 | 
