Beschlussvorlage - BV/110/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Erneuerung in
Bad Doberan „Altstadt“
Förderungsantrag 2022 und Maßnahmenprogramme 2021/2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.10.2021
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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12.10.2021
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.10.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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08.11.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung beschließt,
- dass die Gemeinde für das Programmjahr 2022 Städtebauförderungsmittel i.H. v. 2.724.000,00 € beantragt.
- das beigefügte Maßnahmenprogramm 2021/2022 (Anlage 1 Seite 1 bis 8)
- die Prioritätenliste der konkreten Einzelmaßnahmen in Form einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge (Anlage 3)
- die in 2022 fällig werdenden Förderungsmittel
273.750,00 € Programm 2018 (Eigenanteil D 54.750,00 €)
382.500,00 € Programm 2020 (Eigenanteil LZ 127.500,00 €)
307.500,00 € Programm 2021 (Eigenanteil LZ 102.500,00 €)
- Für den voraussichtlich abruffähigen Anteil des zum Programmjahr 2022 angemeldeten Mittelbedarfs in Höhe von 136.200,00 € (Eigenmittel 45.400,00 €) werden die Fördermittel in den Haushalt aufgenommen und die Eigenmittel bereitgestellt.
- Insgesamt werden somit 1.099.950,00 € (Eigenanteil 330.150,00 €) in den Haushalt 2022 aufgenommen.
Sachverhalt
- Gemäß § 149 BauGB hat die Gemeinde nach dem Stand der Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zu erstellen. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht ist fortzuschreiben, wenn sich die finanziellen und sonstigen Planungsgrundlagen wesentlich geändert haben. Eine wesentliche Änderung ergibt sich u.a. aus der Fortschreibung der Förderprogramme. Bei der Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht wurden die Fördermittelzuweisungen sowie das abgestimmte Maßnahmenprogramm berücksichtigt.
- Die Stadt Bad Doberan wurde 1991 in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Um eine nachhaltige Wirkung beim Einsatz der Städtebauförderungsmittel zu erreichen, muss die Gesamtmaßnahme kontinuierlich weitergeführt werden. Seit Programmaufnahme wurden folgende Finanzhilfen bewilligt:
Bewilligungsjahr |
100% Bewilligungssumme EUR |
davon Bundes- und Landesmittel EUR |
davon Eigenmittel
EUR |
1991 – 2013 |
34.312.159 |
26.725.008 |
7.587.151 |
2012 |
1.410.000 |
1.060.000 |
350.000 |
2013 |
1.040.000 |
792.000 |
248.000 |
2014 2015 2016 2017 2018 2020 2021 |
1.600.000 1.200.000 625.000 1.250.000 1.825.000 1.275.000 1.230.000 |
1.240.000 860.000 500.000 1.000.000 1.460.000 850.000 820.000 |
360.000 340.000 125.000 250.000 365.000 425.000 410.000 |
Gesamt |
45.767.159 |
35.307.008 |
10.460.151 |
* für 2019 liegt keine Bewilligung vor
Die einzelnen Jahresprogramme laufen über fünf Jahre und werden im Einzelnen durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern mittels Zuwendungsbescheid festgelegt.
Auf der Grundlage des kurzfristigen Maßnahmenprogramms wurde der Städtebauförderungsmittelbedarf i.H.v. 2.724.000,00 € für das Programmjahr 2022 ermittelt.
In der Anlage befindet sich der Maßnahmenplan zum Programmantrag „Altstadt“ (Anlage 2).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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25,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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131,7 kB
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