Beschlussvorlage - BV/120/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Annahme der Geldzuwendung in Höhe von 180.000,00 Euro durch den Verein der Freunde und Förderer des Klosters Doberan e. V. für die Revitalisierung des Wirtschaftsgebäudes.

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Sachverhalt

Nach § 6 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan in Verbindung mit § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen, in Höhe von über

1.000,00 Euro an die Stadt, die Stadtvertreterversammlung.

Die Spenden wurden vom Verein der Freunde und Förderer des Klosters Doberan e. V. im Zuge der Spendenaktion „Ein NEUES DACH für ein neues Leben“ vereinnahmt und sind zweckgerichtet für die Dachsanierung zu verwenden.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

X

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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