Beschlussvorlage - BV/117/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme einer Sachspende von der Fleischerei Timm i. H. v. 837,76 €, in Form einer zweckgebundenen Übergabe von Anlehnbügeln für Fahrräder.

 

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Sachverhalt

 

In § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt. Grundsätzlich darf die Stadt Bad Doberan zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen.

 

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung der Spenden entscheidet, gemäß § 6 Absatz 6 der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan, der Hauptausschuss im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V in Höhe von 100,00 Euro bis 1.000,00 Euro.

 

Gem. § 13 Abs. 1 S. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V sind Erträge auf die Verwendung für bestimmte Aufwendungen beschränkt, soweit sich dies aus der Zweckbestimmung eines Mittelgebers ergibt. Die Fleischerei Timm erklärt die Anlehnbügel als Sachspende zweckgebunden für den Einsatz vor ihrem Ladengeschäft einzusetzen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

x

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

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