Beschlussvorlage - BV/097/21-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Bad Doberan beschließt die Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für das Areal Jahnweg.

 

Das B-Plan-Gebiet wird eingegrenzt, im Norden durch die B105, im Osten durch die Straße „Am Mühlenteich“, im Süden durch die Bahntrasse und im Westen durch den „Stülower Weg“.

 

Das Gebiet wird gem. Anlage wie folgt erweitert:

 

B105, B-Plan 37 (Stahlbad), Schwaaner Chaussee, Stülower Weg, B31 (Sommerrodelbahn) Bahnstrecke Bad Doberan - Wismar.

 

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Sachverhalt

 

Diese Planung soll dazu dienen, rechtzeitig die von der SVV gewollte Nachverdichtung in der Kernstadt zu ermöglichen. Die Situation in diesem Gebiet ist im Moment sehr heterogen. Sie wird geprägt von einer Kleingartenanlage, die nach Auskunft des dortigen Gartenvereins nicht mehr intensiv genutzt wird. Es wird vorgeschlagen, die Anlage aufzugeben und diese wertvolle Fläche zu ordnen und einer mgl. Wohnbebauung in offener Bauweise zuzuführen. Dabei sollten auch kleinere Grundstücke, auch für Reihenhäuser geschaffen werden. Die Bebauung sollte einen guten Abschluss zum Naturraum darstellen.

 

Durch die Neuordnung sollte auch die Aufenthaltsqualität im Bereich Jahnweg erhöht werden. Des Weiteren ist zu überlegen, wie die Erschließung in diesem Gebiet insgesamt verbessert werden kann.

 

Die Stadtvertretung Bad Doberan sieht an dieser Stelle zwingenden Anlass zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, für dieses, bisher nicht städtebaulich betrachtete Gebiet.

 

Nach jetzigem Kenntnisstand besteht besonderer Planungsbedarf für folgende Punkte:

 

-          Geordnete städtebauliche Entwicklung und Flächen-, bzw. Raumordnung

-          Bedarfsanalyse, -deckung in diesem Gebiet (z.B.: Wohnen, Gewerbe, Erholung,

      Versorgung, soziale Träger, etc.)

-          Hochwasserschutzmaßnahmen und Reserveflächen

-          Flächen für das Mobilitätskonzept

-          Flächen für ggf. notwendige Ausgleichsmaßnahmen

-          Nachverdichtung von Nutzungen

 

Die bisherige BV greift zu kurz. Im Sinne einer effektiven Arbeit der Verwaltung sollten nicht Klein-Klein-Bauleitplanungen (doppelter, bzw. mehrfacher Aufwand), sondern grundsätzliche „Gebiets-Bauleitplanungen“ priorisiert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

51101.5625

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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